Darf mein Vermieter mein Auszugsdatum ändern trotz telefonischer zusage?

4 Antworten

Deine Kündigung war zu spät. Dein Vermieter ändert hier nichts, regulär läuft dein Mietvertrag bis zum 31.08.

Der Vermieter wäre nur bereit gewesen den Mietvertrag früher aufzulösen wenn es einen Nachmieter gibt. Dem muss er natürlich auch zustimmen.

Wenn du nicht weiter nach einem Nachmieter suchen möchtest endet dein Mietvertrag halt zum regulären Termin.


MrsX21 
Beitragsersteller
 23.05.2023, 13:00

Die jeweiligen Nachmieter gab es ja, die waren für den Vermieter nur nicht ‚deutsch‘ genug. Und er möchte mich ja auch aus nicht mehr da haben.

Er hatte telefonisch zugesagt das er den Nachmieter selbst ausgesucht da er fand das ich nicht die richtigen gefunden habe.

Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Wenn man die Kündigungsfristen nicht einhalten will kann, dann kommt es zu eine Aufhebungsvertrag, einem Aufhebungsvertrag müssen beide Seiten SCHRIFTLICH zustimmen, die telefonische Zustimmung ist also nicht gültig. Eine Fristlose einseitige Kündigung muss sehr gut begründet werden sonst ist sie ebenfalls ungültig und dazu sollte man sich einen Anwalt holen.

Ergo wird deine Kündigung auf eine Fristgerechte umgestellt, also zum 31.08.

Du kannst natürlich vorher ausziehen, musst dennoch bis ende der Kündigungsfrist zahlen.

Naja du kannst ausziehen. Zahlen musst du aber bis zum Vertragsende.


MrsX21 
Beitragsersteller
 23.05.2023, 12:52

Derzeit übernimmt das Amt die Miete weil ich in der Ausbildung bin, die wissen auch von den ganzen Probleme und werden bestimmt nicht die miete doppelt Zahlen

Tiiii  23.05.2023, 16:37
@MrsX21

Dann wird der Vermieter die ausstehenden Mieten von der Kaution einbehalten. Falls die nicht vorhanden ist oder nicht ausreicht, gibt es eben einen Mahnbescheid. Solltest du dann in den nächsten 30 Jahren Geld verdienen, wir er seinen Anteil bekommen.

Du kannst sofort ausziehen, aber du mußt die Miete bis Ende August zahlen weil der VM dir die frühzeitige Kündigung nur mündlich bestätigt hat, dadurch hast du nichts schriftlich und bist somit an die 3 monatige Kündigungsfrist gebunden.

....und wenn das Amt die Miete zahlt, dann mußt du eben die doppelte Miete aus eigener Tasche zahlen.


MrsX21 
Beitragsersteller
 23.05.2023, 13:05

Das Telefonat ist auch aufgenommen worden und Zeugen waren bei dem Gespräch dabei.

Den Auszug werde ich machen doch die weiter Mietzahlung kann ich nicht annehmen.

Das ganze Haus ist kaum bewohnbar wozu aber noch eine miete Zahlen? Der Vermieter muss sich um die Probleme des Hauses kümmern

Schubert610  23.05.2023, 13:11
@MrsX21

Die Aufnahme ist nicht verwertbar wenn du sie ohne das Wissen vom VM gemacht hast, also so ist wertlos und wird in Deutschland von keinem Gericht anerkannt und sie will dann auch keiner hören.

MrsX21 
Beitragsersteller
 23.05.2023, 13:13
@Schubert610

Die Aufnahme war zum eigenen Schutz da darauf auch die Rassistisvhen beleidungen zu hören sind

Schubert610  23.05.2023, 13:15
@MrsX21

das nützt dir nichts, hast du den VM gesagt das du das aufnimmst und er hat trotzdem gesprochen, dann ist das ok, aber ohne sein Wissen ist sie nutzlos.

MrsX21 
Beitragsersteller
 23.05.2023, 13:16
@Schubert610

danke. Ja ich habe ihn darauf aufmerksam gemacht dem war es jedoch egal.