Darf mein Vermieter mein Auszugsdatum ändern trotz telefonischer zusage?
Hallo,
ich habe meine jetzige Wohnung zum 01.07.23 gekündigt weil es viele Probleme mit dem Vermieter gab.
- Rassistische Äusserungen
- Das ganze Haus hat ein Wasserschaden
- Schimmelbefall
- ständig fällt das warm Wasser und die Heizung aus
- keine Renovierungsarbeit trotz ständiger anfrage vom Ganzem Haus
- laute Nachbarn ohne Rücksicht
- etc.
für mich sind diese ganzen Probleme zu viel geworden darauf hin habe ich die Kündigung geschrieben abgeschickt und dem Vermieter nochmal telefonisch Bescheid gegeben.
In der Kündigung sowie telefonisch habe ich dem Vermieter von dem Auszugsdatum (01.07.) berichtet und auch erfragt ob ein Nachmieter gesucht werden kann, da die 3 Monatsfrist nicht eingehalten wurde. Er bestätigte mir telefonisch das es kein Problem sei und das er mich auch aus der Wohnung möchte weil ich nicht Deutsch bin.
Für mich ist das kein Problem da ich die schnauze voll habe.
Ich suche nach Nachmietern und leite die weiter zum Vermieter. Er lehnt die ab wegen Herkunft oder wegen Sozial einkommen.
Wieder rief ich ihn an und erklärte wenn es ihm nicht passt dann solle er selbst einen Nachmieter finden.
Tage danach kam die Künigungsbestätigung vom Vermieter an und darin steht das Auszugsdatum wäre der 31.08. was ich nicht mitmachen kann und nicht werde.
Meine neue Wohnung wurde mir festzugesagt und der Einzug wurde geplant und nach den ganzen Problemen vom Vermieter will und möchte ich hier nicht mehr wohnen.
Ich bin ratlos und brauche Hilfe :(
liebe grüße
x.21
4 Antworten
Deine Kündigung war zu spät. Dein Vermieter ändert hier nichts, regulär läuft dein Mietvertrag bis zum 31.08.
Der Vermieter wäre nur bereit gewesen den Mietvertrag früher aufzulösen wenn es einen Nachmieter gibt. Dem muss er natürlich auch zustimmen.
Wenn du nicht weiter nach einem Nachmieter suchen möchtest endet dein Mietvertrag halt zum regulären Termin.
Die jeweiligen Nachmieter gab es ja, die waren für den Vermieter nur nicht ‚deutsch‘ genug. Und er möchte mich ja auch aus nicht mehr da haben.
Er hatte telefonisch zugesagt das er den Nachmieter selbst ausgesucht da er fand das ich nicht die richtigen gefunden habe.
Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Wenn man die Kündigungsfristen nicht einhalten will kann, dann kommt es zu eine Aufhebungsvertrag, einem Aufhebungsvertrag müssen beide Seiten SCHRIFTLICH zustimmen, die telefonische Zustimmung ist also nicht gültig. Eine Fristlose einseitige Kündigung muss sehr gut begründet werden sonst ist sie ebenfalls ungültig und dazu sollte man sich einen Anwalt holen.
Ergo wird deine Kündigung auf eine Fristgerechte umgestellt, also zum 31.08.
Du kannst natürlich vorher ausziehen, musst dennoch bis ende der Kündigungsfrist zahlen.
Naja du kannst ausziehen. Zahlen musst du aber bis zum Vertragsende.
Du kannst sofort ausziehen, aber du mußt die Miete bis Ende August zahlen weil der VM dir die frühzeitige Kündigung nur mündlich bestätigt hat, dadurch hast du nichts schriftlich und bist somit an die 3 monatige Kündigungsfrist gebunden.
....und wenn das Amt die Miete zahlt, dann mußt du eben die doppelte Miete aus eigener Tasche zahlen.
Das Telefonat ist auch aufgenommen worden und Zeugen waren bei dem Gespräch dabei.
Den Auszug werde ich machen doch die weiter Mietzahlung kann ich nicht annehmen.
Das ganze Haus ist kaum bewohnbar wozu aber noch eine miete Zahlen? Der Vermieter muss sich um die Probleme des Hauses kümmern
Die Aufnahme ist nicht verwertbar wenn du sie ohne das Wissen vom VM gemacht hast, also so ist wertlos und wird in Deutschland von keinem Gericht anerkannt und sie will dann auch keiner hören.
Die Aufnahme war zum eigenen Schutz da darauf auch die Rassistisvhen beleidungen zu hören sind
das nützt dir nichts, hast du den VM gesagt das du das aufnimmst und er hat trotzdem gesprochen, dann ist das ok, aber ohne sein Wissen ist sie nutzlos.
danke. Ja ich habe ihn darauf aufmerksam gemacht dem war es jedoch egal.
Derzeit übernimmt das Amt die Miete weil ich in der Ausbildung bin, die wissen auch von den ganzen Probleme und werden bestimmt nicht die miete doppelt Zahlen