Vater will neuer Frau lebenslanges Wohnrecht am Eigenheim vermachen. Welche Rechte haben wir Kinder?
Hallo Zusammen,
nachfolgend die Ausgangslage:
Unsere Mutter ist verstorben. Unser Vater hat eine neue Lebensgefährtin, die er heiraten möchte. Zuvor möchte er meiner Schwester und mir seinen Anteil am Haus vermachen (durch den Tod der Mutter ist 1/4 des Hauses an meine Schwester und mich übergegangen, wir sind also bereits Miteigentümer).
Jetzt der Knackpunkt: Er will nicht, dass wir im Falle seines vorzeitigen Ablebens die neue Frau „aus dem Haus werfen“ und möchte ihr entsprechend ein lebenslanges Wohnrecht an der Sache einräumen. Obwohl es sein gutes Recht ist, über sein Vermögen frei zu entscheiden, finden wir dies nicht fair.
Seine Lebensgefährtin hat ihren Kindern schön gründlich all ihr Wohneigentum aus erster Ehe überschrieben. Die Kinder haben dies umgehend veräußert und freuen sich nun über das große Geldgeschenk. Wir sollen jedoch hinnehmen, dass eine Frau, die wir erst seit kurzem kennen, unser Elternhaus für die nächsten 30-40 Jahre besetzt, obwohl es auch immer Wille unserer verstorbenen Mutter war, dass unser Elternhaus im Falle ihres Todes direkt auf uns übergeht und der Erlös uns für unser Leben zugute kommt (wir kommen aus keinen wohlhabenden Verhältnissen, deshalb. Die Familie der neuen Frau jedoch schon, was die Situation für uns nur noch unverständlicher macht).
Womit wir jedoch einverstanden wären, wäre ein Kompromiss, sodass die neue Frau im Falle eines vorzeitigen Ablebens unseres Vaters noch 1-3 Jahre bzw. so lange im Haus wohnen darf, bis eine Ersatzwohnung für sie gefunden wurde.
Nun die eigentliche Frage: Darf unser Vater der neuen Frau ohne unser Einverständnis überhaupt ein lebenslanges Wohnrecht vermachen, da wir ja bereits zu 1/4 Miteigentümer sind? Welche Rechte haben wir bei solchen Entscheidungen? Wie würdet ihr mit der Situation umgehen?
PS: Bitte nur sachliche Kommentare und keine Belehrungen á la „Ihr seid doch nur geil auf‘s Erbe“ etc. Im Endeffekt kann unser Vater mit seinem Vermögen machen was er will. Dass er die neue Frau und ihre Familie (die neue Wohnsituation hat ihre Kinder finanziell bereichert) besser stellt als seine eigenen Töchter, auch vor dem Hintergrund des (nicht schriftlich erfassten) letzten Willens unserer verstorbenen Mutter, ist für uns das Problem. Wir verstehen uns auch gut mit seiner neuen Frau, der Frust ist also nicht ihr geschuldet. Sie hat bei ihrer Familie alles richtig gemacht. Wir erwarten nur dasselbe von unserem Vater.
Vielen Dank im Voraus!
6 Antworten
"Darf unser Vater der neuen Frau ohne unser Einverständnis überhaupt ein lebenslanges Wohnrecht vermachen, da wir ja bereits zu 1/4 Miteigentümer sind?"
Nein das geht nicht. Die Immobilie gehöhrt ja einer Erbengemeinschaft. Jeder müste zustimmen, was man unter den Gegebenheiten nicht machen würde.
Der Vater müste also Eure Zustimmung igendwie erkaufen gegen bar. Er müste Eure Anteile abkaufen. Nur dann kann er das durchsetzen. Ihr könnt verkaufen müst aber nicht. Man könnte auch mit Zwangsversteigerung drohen.
Wie geht man jetzt taktisch am besten vor? Abwarten und Ihn seine Möglichkeiten erst mal selber erkunden lassen. Anfragen schiebt man au die lange Bank. Das wird ja dauern und Geld kosten. Er müste sich erst mal beraten lassen und wird dann erfahren das das so nicht geht. Dann wird auch klar werden ob das alles von der neuen Frau ausgeht, oder von Ihm.
Um gegen rechtliche Auseinandersetzungen abgesichert zu sein, stellt sich die Frage nach einer Rechtsschutzversicherung. Die könnte man jetzt noch abschließen.
Denke auch das was dort angedacht ist, der Frau 50% seiner 75% zu überschreiben wird nicht gehen. Auch dazu bedarf es der Zustimmung aller Teilnehmer der Erbengemeinschaft. Der Vater kann mit seinen 75% nicht viel anfangen. Verkaufen und verschenken kann er es nicht ohne Zustimmung der Kinder. Da bliebt dann nur die Zwangsversteigerung. Er kann seine 75% also auch nicht belasten, weder mit Wohnrecht noch mit Hypothek oder anderen Dingen.
Der Notar, der für so etwas benötigt wird, wird euren Vater schon darüber aufklären, dass ihr dem auch zustimmen müsst.
Auf der anderen Seite hat euer Vater aber auch euch in der Hand, weswegen ihr ein wenig umsichtig vorgehen solltet.
Denn er will euch das Haus vorher übertragen, muss es aber nicht!
Er könnte seine 75 % durchaus auch an seine neue Frau vererben und euch dann mit dem Pflichtteil abspeisen, wenn ihr ihn zu doll ärgern solltet.
Danke für die Antwort! Genau deshalb streben wir auch einen Kompromiss (Übergangszeit zur Suche einer alternativen Wohnmöglichkeit) an. Wir wollen einerseits seinen Willen respektieren, andererseits unsere Rechte und Interessen als Miteigentümer wahren.
Hallo,
tja, ein ähnliches Spektakel hatte ich auch schon einmal, mit einer 20 J. jüngeren 2. Frau meines Vaters. Der hatte 2 Jahre vor seinem Ableben seine Großgärtnerei (42 ha) verkauft. Als er verstarb war angeblich "nichts mehr da".
Mein Bruder und ich haben ihr trotzdem alles gelassen. Es lohnt sich nicht, jahrelang Rechtsstreit mit Nervenkrieg zu führen. Die hätte sogar bei Gericht gelogen. Dass man dem Partner ein lebenslanges Wohnrecht einräumt finde ich eigentlich normal. Blöde ist nur, wenn die Kinder überhaupt nichts mehr davon haben.
Vielleicht wäre ein Wohnrecht io, wenn ihr es zusammen mit einer ortsüblichen Miete vereinbart?!. D. H. Euch steht dann der Anteil (Gemäß eigentumsanteil) einer Miete zu.
Zur Warnung/Ergänzung: Euer Vater könnte im Extremfall einen Eigentums Ausgleich unter Ehegatten zu Lebzeiten durchführen. Dann gehören sofort die Hälfte seiner jetzigen Anteile seiner Frau. Bei seinem Ableben erhält sie dann nochmals alles außer eurem Pflichtteil auf den Rest.
Ohne Eure explizite ( notariel zu beglaubigende ) Zustimmung, kann der Vater nicht im Alleingang der neuen Frau / Lebensgefährtin ein lebenslanges Wohnrecht einräumen.
Vielen Dank für die differenzierte Antwort! Wie kann ich das mit der Zwangsversteigerung verstehen? Können Mitglieder einer derartigen Erbengemeinschaft eine Zwangsversteigerung triggern? Andererseits würde ein derart harsches Vorgehen wohl eher dazu führen, dass der Vater seinen Anteil gar nicht mehr übergeben will und stattdessen die neue Frau 50% seines Anteils bekommt. Gehe ich da richtig in der Annahme?