Wird Wohnung zur Vermietung frei bei ebenslangem Wohnrecht und Umzug ins Pflegeheim?
Wenn die Mutter zu Hause nicht mehr versorgt werden und folglich nurmehr dies durch den Aufenthalt in einem Pflegeheim sachgerecht besorgt werden kann, wird dann die Wohnung der Mutter frei, an welcher sie ein lebenslanges Wohnrecht hat, so dass der Eigentümer sie vermieten kann?
1 Antwort
Dazu müßte man den genauen Vertragstext kennen, aber das Lebenslange Wohnrecht entdet nciht mit der Verlegung ins Krakenhaus, oder Pflegeheim, sondern mit dem Tod.
Sonst würde es ja nciht lebenslanges Wohnrecht heissen.
Die alte Dame könnte die Wohnung untervermieten (wobei der Untermieter dann u. U. sehr schnell ausziehen müßte.
Man könnte sich aber auch so einigen, das der Eigentümer des Hauses die Wohnung vermietet und die Miete an die alte Dame zahlt, bis sie verstirbt.