Kann Nachlasspfleger Haus versiegeln obwohl ich wohnrecht habe?
Hallo, mein Lebensgefährte ist verstorben hat mir aber lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eingetragen, nun kommt morgen ein Nachlasspfleger und der meinte das geht so nicht, er will das Haus versiegeln!! Darf er das?
3 Antworten
Da wird es doch bestimmt eine Vorgeschichte geben und ohne die zu kennen kann man kein abschließendes Urteil fällen.
Dir ist im übrigen hoffentlich bewußt, dass demnächst Post vom Finanzamt auf Dich zukommen wird. Das ist ein schenkungsteuerpflichtiger Vorgang und bei nur 20.000 Euro Freibetrag wird die Zahlung eine heftige Höhe haben.
Wenn dir das Wohnrecht im Grundbuch wirksam übertragen wurde, nein, das darf der Nachlasspfleger meiner Meinung nach dann nicht machen!
Meine Empfehlung:
Ab zum Anwalt!
PS: Mein Beileid!!
Natürlich darf er das nicht. Suche den Grundbuchauszug mit der Eintragung raus.
Wenn er dann versigeln will, müsste er ja die Polizei holen, um Dich aus dem Haus entfernen zu lassen, die würden aber bei Vorlage des Grundbuchauszugs mit der Eintragung ihm die Sache untersagen.