Kann Nachlasspfleger Haus versiegeln obwohl ich wohnrecht habe?

3 Antworten

Da wird es doch bestimmt eine Vorgeschichte geben und ohne die zu kennen kann man kein abschließendes Urteil fällen.

Dir ist im übrigen hoffentlich bewußt, dass demnächst Post vom Finanzamt auf Dich zukommen wird. Das ist ein schenkungsteuerpflichtiger Vorgang und bei nur 20.000 Euro Freibetrag wird die Zahlung eine heftige Höhe haben.

Wenn dir das Wohnrecht im Grundbuch wirksam übertragen wurde, nein, das darf der Nachlasspfleger meiner Meinung nach dann nicht machen!

Meine Empfehlung:

Ab zum Anwalt!

PS: Mein Beileid!!

Natürlich darf er das nicht. Suche den Grundbuchauszug mit der Eintragung raus.

Wenn er dann versigeln will, müsste er ja die Polizei holen, um Dich aus dem Haus entfernen zu lassen, die würden aber bei Vorlage des Grundbuchauszugs mit der Eintragung ihm die Sache untersagen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung