Wir haben das Problem der Pflegekosten der Eltern, bei der Hausübergabe an den einen Sohn wurde nur das Wohnrecht notariell geregelt. Ist es aber nicht selbstverständlich, daß die Eltern auch gepflegt oder für die Pflege gesorgt werden muß? Und zwar vom Hauserben? Der meint, die (seiner Meinung nach) besser verdienenden Geschwister sollen für die Pflegekosten aufkommen. Die Eltern können sich selber nicht mehr halten, wir brauchen bald eine ständig anwesende Pflegekraft, wobei die Eltern, dies selber nicht einsehen, aber es wird kritisch (Mutter mit Demenzerkrankung, Vater kann sich grade noch selber versorgen, aber kann keinesfalls die Pflege und Beaufsichtigung der Mutter leisten). Gibt es keine moralische Pflicht für die Elternpflege aufzukommen, wenn man doch schon alles überschrieben bekommen hat? Das Sozialamt wird nicht ins Spiel kommen, denn es wird kein Antrag dort gestellt, das würden die Eltern nie tun, das müssen die Kinder regeln.
Pflegekosten Eltern - bei Hausübergabe nur Wohnrecht geregelt , kann Pflege gefordert werden?
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