Pflegekosten Eltern - bei Hausübergabe nur Wohnrecht geregelt , kann Pflege gefordert werden?
Wir haben das Problem der Pflegekosten der Eltern, bei der Hausübergabe an den einen Sohn wurde nur das Wohnrecht notariell geregelt. Ist es aber nicht selbstverständlich, daß die Eltern auch gepflegt oder für die Pflege gesorgt werden muß? Und zwar vom Hauserben? Der meint, die (seiner Meinung nach) besser verdienenden Geschwister sollen für die Pflegekosten aufkommen. Die Eltern können sich selber nicht mehr halten, wir brauchen bald eine ständig anwesende Pflegekraft, wobei die Eltern, dies selber nicht einsehen, aber es wird kritisch (Mutter mit Demenzerkrankung, Vater kann sich grade noch selber versorgen, aber kann keinesfalls die Pflege und Beaufsichtigung der Mutter leisten). Gibt es keine moralische Pflicht für die Elternpflege aufzukommen, wenn man doch schon alles überschrieben bekommen hat? Das Sozialamt wird nicht ins Spiel kommen, denn es wird kein Antrag dort gestellt, das würden die Eltern nie tun, das müssen die Kinder regeln.
1 Antwort
Und zwar vom Hauserben?
Mir ist da unklar, was bisher denn schon geschehen ist. Es wird einerseits von Erbe gesprochen, andererseits aber von notariellem Vertrag und Wohnrecht. Da geht also einiges durcheinander und man muß die Dinge doch ganz klar trennen. Erbe ist man erst, wenn der Erblasser verstorben ist und das ist bezüglich der Eltern ganz klar nicht der Fall. Ich vermute daher, es geht um die Schenkung des (Einfamilien-)Hauses unter Vorbehalt eines Wohnrechts. Wenn nun die Pflegekosten nicht finanziert werden können, ist der in § 528 BGB genannte Fall der Verarmung des Schenkers eingetreten. Die Schenkung kann zurück gefordert werden, allerdings nur innerhalb von 10 Jahren nach der Zuwendung (§ 529 BGB):
http://dejure.org/gesetze/BGB/528.html
Der sich hier sperrig zeigende Bruder könnte also all das verlieren dessen er sich schon sicher gefühlt hat und dieser Anspruch geht Unterhaltsverrpflichtungen vor. Unterbreitet dem Bruder mal was ihm blüht. Dann wird er seine Meinung bestimmt ändern.