Erbteil eines Erben verkauft - Pflichtteil einfordern?

Hallo zusammen,

meine Großeltern haben vor vielen Jahren gemeinsam ein Testament aufgesetzt. Darin werden meiner Mutter und meiner Tante jeweils eine Immobilie zugesprochen. Das zum Zeitpunkt des Erbfalls noch vorhandene Barvermögen wird den Enkeln zugesprochen.

Die Immobilie meiner Mutter wurde an ein Gewerbe vermietet. Dies wird nun von der Stadt unterbunden. Die Immobilie kann somit nicht mehr vermietet werden und steht nun leer.

Mein Großvater möchte diese Immobilie nun an einen Investor verkaufen, der ein Bauprojekt auf dem Grundstück geplant hat. Das Geld aus dem Verkauf geht dann auf das Konto meines Großvaters und wird damit zum Erbteil der Enkel. Meine Mutter erbt nun in diesem Szenario überhaupt nichts mehr. Was passiert in diesem Falle? Bekommt sie einen Pflichtteil vom Erbe meiner Tante zugesprochen? Wie hoch fiele dieser aus? Wird sie auch am Erbe der Enkel beteiligt?

Meine Mutter und meine Tante sprechen nicht mehr miteinander. Ich wollte meinem Großvater vorschlagen, den Gang zum Notar anzutreten und das Testament ändern zu lassen, damit meine Mutter und meine Tante jeweils 50% der noch vorhandenen Immobilien zugesprochen bekommen. Lässt sich das Testament so einfach ändern, wenn es sich dabei nicht um ein Berliner Testament handelt? Ich habe das Dokument leider nicht vorliegen, aber wenn ich mich recht erinnere vermacht im Testament meine (verstorbene) Großmutter einer ihrer Töchter eine Immobilie und mein Großvater der anderen Tochter die andere Immobilie. Könnte dies zu Problemen führen?

Mein Großvater ist 90 Jahre alt und pflegebedürftig, macht es Sinn das Testament handschriftlich zu ändern, damit es ein Dokument gibt während wir auf den Termin beim Notar warten? Müssen meine Tante und meine Mutter beim Notartermin in irgendeiner Weise beteiligt sein? Ich möchte eigentlich nur den Familienfrieden wiederherstellen, soweit das in dieser Situation möglich ist.

Letzter Punkt: ich bin die eingetragene Pflegeperson meines Großvaters, meine Tante hat zu keinem Zeitpunkt die Pflege übernommen. Spielt dies in dieser Situation eine Rolle, wenn es um Pflichtteile und Verteilung geht?

Mir ist klar dass ich einen Termin bei einem Anwalt machen muss, ich möchte nur vorher schon ein wenig sondieren. Vielen Dank für die Unterstützung!

Erbe, erbrecht, Pflichtteil
Wie sieht das mit dem Anspruch auf Pflegeausgleich § 2057a für den Allein-/Haupterben aus?

Beide meine Eltern sind vor 3 Monaten kurz aufeinander gestorben. Sie haben Immobilien und Sparkonten hinterlassen. Meine Schwester hat ihr Leben lang unentgeltlich bei den Eltern gelebt und sie in den letzten 10 Jahren zunehmend gepflegt. Beide Eltern waren mobil und überwiegend selbständig, aber da unser Vater Demenz, Inkontinenz und vor 1 1/2 Jahren dann Krebs entwickelte, und unsere Mutter multiple chronische Erkrankungen hatte, erhielten beide in der Zeit Pflegegeld nach Pflegestufe 1 bzw 2, und in den letzten 2 Monaten Stufe 3. Das Pflegegeld ging direkt auf das Konto meiner Schwester. Unsere Mutter schenkte ihr für ihre Dienste zudem vor 2 Jahren eine Immobilie im Wert von 25.000 Euro, sowie (zusammen mit unserem Vater) letztes Jahr ein Auto im Wert von 22.000 Euro. Unsere Mutter hatte sie zusätzlich testamentlich als Alleinerbin eingesetzt. Mein Vater hat aufgrund seiner Demenz kein Testament hinterlassen. Ich möchte mich von meiner Schwester auszahlen lassen und versuchen, es möglichst gütlich, d.h. ohne Anwalt regeln, damit unsere Beziehung nicht vollkommen zerbricht. Bei der Errechnung meines Pflichtanteilanspruches verlangt meine Schwester nun, das ihr zusätzlich 20% des Gesamterbes beider Elternteile als Ausgleich für ihre geleistete Pflege zugeschrieben wird (siehe Anspruch auf Pflegeausgleich nach § 2057a). Steht ihr dieser Anspruch wirklich noch zu, obwohl sie bereits 1. völlig mietfrei bei unseren Eltern gewohnt hat (sie hat im Gegenzug die Arznei- und Nahrungsmittelkosten getragen), 2. das Pflegegeld bekam 3. als Dank für ihre Pflegeleistung die Schenkungen von insgesamt 47.000 Euro erhalten hat, und zudem 4. aus gleichem Grund als Alleinerbin von unserer Mutter eingesetzt worden ist?

Vielen Dank!

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