Steuer auf meine Abfindung?

Ich arbeite nun seit fünf Jahren in meinem aktuellen Unternehmen, und in letzter Zeit habe ich das Gefühl, dass es finanziell nicht gut läuft. Die Anzeichen sind nicht zu übersehen: Kundenanfragen gehen zurück, und die Stimmung im Team ist ultramieß. ALLE haben größte Sorgen - Die GF lassen mich vermuten, dass eine Kündigung bevorstehen könnte.

Angesichts dieser unsicheren Lage mache ich mir Gedanken darüber, wie ich im Falle einer Kündigung NETTO abgesichert bin. Ich hoffe auf eine angemessene Abfindung, die mir helfen würde, die Übergangszeit zu überbrücken, bis ich eine neue Anstellung finde. Doch während ich über die mögliche finanzielle Unterstützung nachdenke, kommen mir auch Fragen zur Besteuerung der Abfindung in den Sinn.

Um diese steuerlichen Aspekte selbst zu klären, ohne einen Steuerberater hinzuzuziehen, habe ich bereits einige Schritte unternommen. Zunächst habe ich mich über die Grundzüge der Besteuerung von Abfindungen informiert. Mir ist bewusst, dass Abfindungen als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gelten und daher der Einkommensteuer unterliegen. Um herauszufinden, wie hoch die Steuerlast sein könnte, habe ich mich mit dem sogenannten Fünftelregelung auseinandergesetzt. Diese Regelung besagt, dass die Abfindung steuerlich begünstigt werden kann, indem sie auf fünf Jahre verteilt wird.

Um die genaue Steuerlast zu ermitteln, plane ich, mein bisheriges Einkommen sowie die voraussichtliche Höhe der Abfindung in eine Steuerberechnung einfließen zu lassen. Dabei möchte ich alle relevanten Faktoren berücksichtigen: mein Jahreseinkommen, Steuerklasse, mögliche Freibeträge und sonstige Abzüge. Es gibt verschiedene Online-Rechner und Tools, die mir dabei helfen können, eine grobe Schätzung zu erstellen. Auch das Studium von aktuellen Informationen und Erfahrungsberichten aus Foren und Blogs scheint mir hilfreich, um ein besseres Verständnis für den Prozess zu gewinnen.

Zusammengefasst möchte ich auf alle Eventualitäten vorbereitet sein. Die Unsicherheit, die mit einer möglichen Kündigung einhergeht, ist herausfordernd, und ich hoffe, mit einer soliden Planung und ein wenig Recherche gut gerüstet zu sein, falls es tatsächlich dazu kommen sollte.

WO kann ich die Steuer GENAU berechnen ohne STB???

Abfindung, Steuern
Während Bürgergeldbezug Abfindung erhalten - Schulden bezahlt?

Hallo an alle Hilfsbereite. Ich habe eine fünfköpfige Familie (Bedarfsgemeinschaft). Wir beziehen seit einem Jahr Bürgergeld. In diesem Monat habe ich von meinem ehemaligen Arbeitgeber 50.000 Euro Abfindung ausgezahlt bekommen und habe das ganze Geld für Schulden aufgebraucht. Ich habe damit laufende Kredite getilgt und den Rest an meine Eltern überwiesen, weil Sie mir das Geld vor 5 Jahren für andere Schuldenzahlungen geliehen haben und habe bei den Eltern immer noch was offen ist. Alle Zahlungen kann ich nachweisen. Überall liest man, dass die Abfindung beim Bürgergeld (Hartz4) angerechnet wird. Jedoch in meinem Fall ist das Geld aus dieser Abfindung komplett für die Schuldenzahlungen innerhalb eines Tages aufgebraucht wurde und dzbgl. finde ich im Internet keine Antwort.

  • wird meine Familie weiterhin Bürgergeld bekommen?
  • werde nur ich aus dem Bürgergeldbezug ausgenommen und meine Frau mit 3 Kindern nicht?
  • kann in diesem Fall nur meine Frau mit 3 Kindern den Antrag stellen für die Weiterzahlung?
  • unabhängig davon, dass die Abfindungen angerechnet werden, das Geld habe ich ja nicht, was kann man da anrechnen (realistisch) oder bekommen wir einfach zukünftig weniger Bürgergeld im Monat?

Wäre echt dankbar für sachkundige Antworten (bitte keine Meinungen)

Im Voraus danke an jeden.

Abfindung, Arbeitslosengeld, Hartz 4, jobcenter, Schulden, Anrechnung, Bedarfsgemeinschaft, Einmalzahlung, Rückforderung, Bürgergeld
Einige Fragen bzgl. Abfindung, Krankengeld und der Steuererklärung?

Guten Tag,

AN erhält bis 31.08.2017 folgende Bezüge aus Angestelltentätigkeit:Siehe Anhang 1

AG hat Entgeltfortzahlung bis 19.09.2017 zu leisten, anschließend besteht Krankengeldanspruch gegenüber der Krankenkasse - voraussichtlich bis zum Ende des Jahres!Stundenlohn beträgt 14,35 € brutto.

Im Laufe der Krankheit erhält AN Kündigung > Kündigungschutzklage > gerichtlicher Vergleich! Auflösung Arbeitsverhältniss zum 30.09.2017 mit folgenden Werten.

  1. Abfindung ~ 2500 € brutto.
  2. Resturlaub 11 Tage inkl. Urlaubsgeld für 18 Tage in Höhe von 25% = 1800 € brutto.
  3. Mehrarbeitsvergütung i.H.v ~ 400 € brutto.

Zudem muss der AG vom 01.09.2017 - 19.09.2017 aufgrund Entgeldfortzahlung ordnungsgemäß abrechnen. In diesem Falle sollten das 98 Stunden x 14,35 € = ~ 1400,00 € brutto sein.

  • Kann mir aufgrund dieser Daten jemand den "genauen" Krankengeldanspruch in netto pro Tag berechnen? Also was der AN ab 20.09.2017 pro Tag erhalten wird.

    • Ich habe versucht, den Auszahlungsbetrag im Oktober im Rahmen meines Verständnisses grob durchzurechnen, kann diese Rechnung so in etwa stimmen?Siehe Anhang 2

    • Zu guter letzt noch eine Frage, ist es hier jemanden möglich zu sagen, ob mich bei der Abgabe der Steuererklärung für 2017 eine Hohe Nachzahlung oder womöglich sogar nochmals eine Erstattung erwartet? Werbungskosten sind eigentlich bei 0, Steuerklasse 1, keine Kinder, gesetzliche RV und KV - die letzten beide Jahre habe ich bei gleichen Einkommen etwa 60 - 80 € erstattet bekommen - aber dort hatte ja auch vom 01.01 - 31.12  ein Arbeitsverhältnis bestanden.

Gerne liefere ich falls nötig, auch weitere Details.

Vielen Dank im voraus!

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Abfindung, einkommensteuer, Krankengeld, krankenkasse, Steuererklärung, Arbeitsunfähigkeit
Frage zur Lohnsteuerbescheinigung, Abfindung nach Aufhebungsvertrag, Nettogehalt stimmt nicht, was kann ich tun?

Liebes Finanzfrage-Forum,

Ich hoffe sehr, von euch/Ihnen einen Rat zu bekommen. Vielen herzlichen Dank schon mal für das Lesen meiner Frage!

Folgendes Problem:Zum 31.12.2014 habe ich mich von meinem ehem. AG getrennt (aus betriebsbedingten Gründen, Aufhebungsvertrag nach Elternzeit). Die Abfindung wurde im Januar 2015 ausgezahlt. Nun habe ich die Lohnsteuerbescheinigung erhalten und festgestellt, dass ich ca. 5000,- EUR zu wenig ausgezahlt bekommen habe.Abfindungsbetrag brutto (in Zeile 10 eingetragen): 35.650,-Lohnsteuer (Zeile 11): 4.210,-Soli (Zeile 12): 232,-Kirchenstr. (Zeile 12): 379,-Ich gehe davon aus, dass die Fünftelregelung angewendet wurde, da die Steuern sehr niedrig sind und der Betrag in Zeile 10 eingetragen wurde. Korrekt? Außerdem hatte mir die Buchhaltung damals gesagt, dass dies automatisch gemacht werden würde.

Das Problem: im Januar 2015 habe ich nur 25.000,- EUR ausgezahlt bekommen. Wo liegt mein Denkfehler? Wenn ich die Beträge vom Brutto abziehe komme ich doch auf ca. 30.000,- EUR netto? Sonstige Abzüge wurden nicht gemacht meines Wissens. Hat jemand einen Rat? Lt. Finanzamt, die ich bereits danach gefragt habe, wäre nicht korrekt abgerechnet worden. Mein AG reagiert leider nicht auf meine 5 Nachfragen. Ich überlege nun, einen Rechtsanwalt einzuschalten, wollte aber vorher natürlich ganz sicher sein...

Ich bedanke mich nochmals sehr herzlich für Ihre Zeit und Hilfe.Freundliche GrüßeIlona S.

Abfindung, Lohnsteuerbescheinigung
Abfindung und 183 Tage in Ägypten oder Fünftelregelung, was ist besser?

Ein Hallo an alle Forumsmitglieder, ich habe die Möglichkeit mit einer Abfindung meinen Arbeitgeber zu verlassen. Ich muss nicht, aber ich kann wie viele andere Hundert auch, also kein Zugzwang. Von daher habe ich jetzt so viele Frage zwecks Abfindung und Steuer sparen, das ich im Internet rumgesucht und dann diese Seiten hier (finanzfragen.net) gefunden habe. Ich vermute mal das mir diese Seiten kein spezialisierten Steuerberater ersetzen werden, aber zumindest mal werden mir die Antworten einen kleinen Einblick geben, was so auf mich zukommen wird, Gesetz den Fall´s, das ich die Abfindung annehmen werde. So, jetzt werde ich anfangen meine ersten Fragen zu stellen, zu denen mit Sicherheit noch die ein oder andere Frage hinzu kommen wird. Vielen Dank, jetzt schon mal, für eure Geduld. Wenn ich jetzt eine Abfindung von sagen wir mal Euro 200 000.- erhalten würde (ich weiß noch nicht genau, wie viel ich bekommen werde) und ich 183 Tage, (im Jahr der Abfindung,) in Ägypten verbringe, kann ich dann von meiner Abfindung Steuern sparen, da ich ja mehr als ein halbes Jahr im außer europäischem Ausland verweile? Oder geht da gar nichts, da mein Erstwohnsitz Deutschland ist, da ich dort auch eine Eigentumswohnung habe. Bin ich eventuell mit der Fünftelregelung genauso gut dran, als wenn ich 183 Tage Auswandern würde? Möchte mich im voraus bei Euch für Eure Antworten bedanken. MfG.

Abfindung, Steuern, Steuern sparen

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