Abfindung mit Dezembergehalt oder lieber im Jahr 2015 auszahlen lassen?

2 Antworten

Wenn man sich die Abfindung in 2015 auszahlen läßt, dann hat man den Vorteil, dass das Jahresgehalt + Abfindung niedriger ist als das Jahresgehalt 2014 + Abfindung. Damit würde man mit dieser Variante einen niedrigeren persönlichen Steuersatz erreichen. Aber es ist zu bedenken, dass man diesen Vorteil erst mit der Einkommenssteuererklärung 2015 nutzen kann und vorher das Geld dem Staat kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

Zudem wäre doch noch zu prüfen die fünftelregelung anzuwenden.


MSOFB 
Beitragsersteller
 16.11.2014, 23:06

Wenn ich die Abfindung 2015 auszahlen lasse zählt das dann also als einmaliges Monatseinkommen das mit Lohnsteuerklasse 6 versteuert wird? Kann darauf dann auch die Fünfteregelung angewandt werden mit der Lohnsteuereklärung für 2015 odergeht das dann nicht?

Snooopy155  17.11.2014, 10:18
@MSOFB

Mir ist nicht bekannt, das die Anwendung der Fünftelregelung steuerklassenabhängig wäre. ich würde mir aber in Deinem Fall auch das Fachwissen eines Steuerberaters einholen. Oftmals kann hier auch der Steuerberater des Arbeitgebers weiterhelfen.