Abfindung mit Dezembergehalt oder lieber im Jahr 2015 auszahlen lassen?
Hallo,
ich habe folgende wichtige Frage.
Mein Arbeitsverhältnis endet am 31.12.2014. Am 01.01.2015 beginne ich direkt ein neues Arbeitsverhältnis. Ich bin verheiratet und habe Lohnsteuerklasse 4. Ich bekomme eine Abfindung von 60.000€. Mein derzeitiges Steuerbrutto/Jahr betrug ca. 55.000€. Bei meinem neuen Arbeitgeber werde ich ca. 35.000€/Jahr verdienen.
Was ist für mich günstiger? Die Abfindung mit dem Dezembergehalt auszahlen lassen oder die Abfindung Ende Januar mit Lohnsteuerklasse 6 für 2015?
Vielen Dank für eventuelle Antworten.
2 Antworten
Wenn man sich die Abfindung in 2015 auszahlen läßt, dann hat man den Vorteil, dass das Jahresgehalt + Abfindung niedriger ist als das Jahresgehalt 2014 + Abfindung. Damit würde man mit dieser Variante einen niedrigeren persönlichen Steuersatz erreichen. Aber es ist zu bedenken, dass man diesen Vorteil erst mit der Einkommenssteuererklärung 2015 nutzen kann und vorher das Geld dem Staat kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
Zudem wäre doch noch zu prüfen die fünftelregelung anzuwenden.
Mir ist nicht bekannt, das die Anwendung der Fünftelregelung steuerklassenabhängig wäre. ich würde mir aber in Deinem Fall auch das Fachwissen eines Steuerberaters einholen. Oftmals kann hier auch der Steuerberater des Arbeitgebers weiterhelfen.
Sogar ich als Laie meine zu wissen, dass es die schlechteste Lösung ist, sich die Abfindung mit dem Dezembergehalt auszahlen zu lassen.
Dazu werden sich unsere Experten bestimmt noch melden.
In der Zwischenzeit kannst Du darüber schon mal etwas lesen:
http://der-privatier.com/kap-3-3-2-abfindung-und-steuern-der-termin/
Wenn ich die Abfindung 2015 auszahlen lasse zählt das dann also als einmaliges Monatseinkommen das mit Lohnsteuerklasse 6 versteuert wird? Kann darauf dann auch die Fünfteregelung angewandt werden mit der Lohnsteuereklärung für 2015 odergeht das dann nicht?