Abfindung einer Berufsunfähigkeitsversicherung -Steuer-
Ist eine Abfindung einer Berufsunfähigkeitsversicherung z.B. 30.000 € im Jahr des Zuflusses einkommensteuerpflichtig?
2 Antworten
Die Berufsunfähigkeitsrente wird mit dem Ertragsanteil der Rente versteuert. Der verringert sich mit steigendem Lebensalter. Analog dazu ist gewiss auch eine Abfindung der Berufsunfähigkeitsrente als Einmalzahlung steuerpflichtig. Ich würde sagen, hier ist ebenfalls der Ertragsanteil steuerpflichtig. Sicherheit darüber herrscht aber auch bei mir nicht. Ich würde an Ihrer Stelle eine schriftliche Anfrage an Ihr Finanzamt stellen. Es ist kaum damit zu rechnen, dass die (schriftliche) Antwort "wir wissen es nicht" lautet.
Rein vom Logischen wäre es ein mehrjähriger Bezug - in die andere Richtung halt. Aber Logik und Steuerrecht?
Ich kann leider nur spekulieren. Wäre ich betroffen, ich würde mein Finanzamt schon zu einer Aussage (schriftlich) zwingen. Mag sein, dass der/die Bearbeiter der Veranlagungsstelle sowas nicht aus dem Ärmel schütteln, diese haben aber Vorgesetzte, welche ganz wesentlich mehr verdienen und sich deswegen auch um einiges mehr anstrengen sollten. Aber bitte nicht vor Ort so argumentieren!
ich hab mich heute erkundigt. 1/5 Regelung muss gewährt werden.
Todesfallleistung einer Lebensversicherung ist steuerfrei Invaliditätsleistung einer Unfallversicherung ist steuerfrei Einmale Abfindung einer BU (im Leistungsfall) ist steuerfrei :)
Hallo Kevin, gibt´s dafür auch ein Gesetz oder eine AO, wo ich das nachlesen könnte.
Im voraus besten Dank.
Danke, das hilft mir dann schon weiter.
Könnte ich evtl. auch die 1/5 Regelung in Anspruch nehmen?