Aufhebungsvertrag - Abfindung - Steuern

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Abfindungen sind in vollem Umfang steuerpflichtig.

Allerdings werden sie in der Regel nach der sogenannten Fünftelregelung begünstigt besteuert (§§ 34, 39b Abs. 3 Satz 9 EStG). Die Abfindung wird steuerlich so behandelt, als würde sie über 5 Jahre verteilt ausgezahlt – auch wenn das tatsächlich auf einen Schlag geschieht .Die ermäßigte Besteuerung nach der Fünftelregelung setzt voraus, dass die Abfindung in einem Kalenderjahr zufließt.

Die Fünftelregelung ist nur anzuwenden ist, wenn der Arbeitgeber sein Arbeitsverhältnis nicht auf eigenen Antrieb beendet hat. Das muss aus dem Aufhebungsvertrag erkenntlich sein !!!


FREDL2  20.04.2012, 19:08

Wie oft soll ich es denn noch erklären!!

Für die Fünftelregel brauchts eine sogen. Zusammenballung von Einkünften. Die muss im Verlauf eines "Veranlagungszeitraums",also dem Kalenderjahr zustande kommen.

Zusammenballung von Einkünften" heißt, man bekommt durch die Abfindung mehr Geld, als man bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses in dem Jahr erhalten hätte (BFH vom 04.03.1998 - BStBl II S. 787).

Ist das nicht der Fall wird als sonstiger Bezug ( so wie z. B. Weihnachtsgeld) versteuert und nicht nach der Fünftelregel.

EnnoBecker  20.04.2012, 16:58

wenn der Arbeitnehmer [E.B.] sein Arbeitsverhältnis nicht auf eigenen Antrieb beendet hat.

Warum dieses und seit wann? Ich kann das nicht dem § 34 EStG entnehmen.

kaninchenpusch 
Beitragsersteller
 20.04.2012, 16:17

Du meintest in Deiner Anwort bestimmt der Arbeitnehmer, nicht Arbeitgeber. Beiderseitiges Einvernehmen, der AG hat aus gesundheitlichen Gründen reingeschrieben, sollte mir dies weiterhelfen können beim AA? Bin ein wenig durch den Wind, da ich noch immer nicht weiß, ob die Steuer gleich entrichten muss oder mit meiner Steuererklärung für 2012. Der Rechenweg ist mir auch nicht ganz einleuchtend bei der Fünftelregelung. Bitte um Hilfestellung. LG

Also ich kann aus eigener Erfahrung nur warnen!!!! Ich habe auch eine Abfindung nach dieser 1/5-Regelung bekommen. Nach dem ich die Steuererklärung abgegeben habe, hat mich jetzt der Schlag getroffen: ich muss 11.300 Euro Steuer nachzahlen, da mein Arbeitgeber damit zu wenig Steuern abgeführt hatte!!!!