Abfindung zurück zahlen bei Erwerbsminderungs Rente
Guten Tag
ich habe zum 01.12.2011 einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, weil ich nur so überhaupt eine Abfindung erhalten konnte. Mein Arbeitgeber hätte das Arbeitsverhältnis auch sonst beendet, weil ich eine teilweise unbefristete Erwerbsminderungsrente erhalte seit August 2011.
Ich bin nun weiter krank geschrieben mit Bezug von Krankengeld. Seit Oktober 2011 läuft ein Widerspruchsverfahren zum Erreichen einer vollen EM Rente.
Nun habe ich gehört, es kann passieren, dass ich die Abfindung ganz oder teilweise zurück zahlen muss, wenn mir eine volle EM-Rente rückwirkend oder ab 01.12.2011 gewährt wird.
Stimmt das? Kennt sich jemand damit aus? Welche Möglichkeiten hätte man im Fall des Falles, dies zu verhindern?
1 Antwort
Dein Aufhebungsvertrag wurde doch zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber geschlossen. Solange in diesem Vertrag nicht eine derartige Klausel der Rückzahlung eingebunden wurde oder dass der Aufhebungsvertrag gegenstandslos ist, wenn ab 01.12.2011 eine volle EU-Rente gewährt wird - und so etwas wäre eigentlich sehr ungewöhnlich - solange kann auch nichts zurückgefordert werden.
So denke ich das eigentlich auch, aber da man mir geraten hat, mich allseitig zu informieren, habe ich natürlich keine Ruhe mehr gefunden und hier auch gefragt.
Danke für die Antwort.