Abfindung versteuern ?
Hallo zusammen,
habe eine Abfindung dieses Jahr im Januar erhalten (Steuerklasse 6), allerdings wurde der Jahreslohn nicht berücksichtigt. Muss ich jetzt in der Steuererklärung nächstes Jahr einen großen Betrag nachzahlen?
2 Antworten
Hey AlexAander,
deine Frage hat sich sicherlich schon geklärt. Solltest du zukünftig doch noch einmal Fragen zum Thema Abfindungshöhe berechnen oder zur Versteuerung einer Abfindung haben, kann ich dir die folgenden Seiten empfehlen:
- https://www.kanzlei-chevalier.de/leistungen/abfindungsrechner
- https://www.kanzlei-chevalier.de/blog/abfindung-versteuert
Liebe Grüße und alles Gute!
Ohne jegliche Daten lässt sich die Frage so nicht beantworten. Du kannst jedoch selbst mit einem Abfindungsrechner wie beispielsweise https://www.abfindunginfo.de/abfindungsrechner-2018-abfindung-berechnen-mit-fuenftelregelung.html kalkulieren, was als Steuerlast verbleibt.
Natürlich wäre auch noch zu berücksichtigen, was Du in diesem Jahr noch verdienen wirst, falls Du einen neuen Job findest.
Nach meinem Verständnis ist Steuerklasse 6 immer die höchste Steuer. Abfindungen, wenn sie als solche anerkannt werden, unterliegen einer besonderen Steuerberechnung, die sogenannte Fünftelregelung, die immer billiger ist als Steuerklasse 6. Kümmere Dich darum, dass das eine echte Abfindung ist, trage sie richtig in die Formulare ein, dann bekommst Du Steuern zurück.