Tod des Arbeitnehmers vor Abfindung?
Hallo, nicht missverstehen aber folgender Sachverhalt den wir in der Familie disskutieren:
Der Arbeitgeber ( großer Konzern) baut Arbeitsplätze ab und hat Abfindungsprogramme aufgelegt. Eine Konzerntochter wird definitiv komplett abgewickelt und die Arbeitnehmer abgefunden. Es sind ca. 80 % der Leute schon mit Aufhebung / Abfindung weg. Der Rest wird bis Ende 2018 gehen. Es liegt nur die Betriebsvereinbarung vor und eine Berechnung der Abfindungshöhe zum 31.12.18.
Was passiert eigentlich wenn in dieser Zeit ein Arbeitnehmer Tod umfällt aber noch keinen Aufhebungsvertrag samt Abfindung unterschrieben hat ? Hat der Konzern Glück gehabt und den Angehörigen nichts zahlen ? Immerhin haben Sie ja die Abfindungen ja einkalkuliert. Es gab ja auch Betriebsversammlungen dazu.
Danke
3 Antworten
Über diese Frage streiten sich die Gelehrten;-)
Lies mal:
https://www.ra-poeppel.de/wenn-der-tod-vor-der-abfindungszahlung-kommt-was-bleibt-fuer-die-erben/
Sehr passender Hinweis! DH!
Gemäß diesem Link ist die gestellte zweite Frage
Arbeitnehmer tot umfällt aber noch keinen Aufhebungsvertrag samt Abfindung unterschrieben hat? Hat der Konzern Glück gehabt und den Angehörigen nichts zahlen?
in der Situation "nichts unterschrieben" zu bejahen.
Ist doch klar! Wenn noch kein Aufhebungsvertrag unterschreiben wurde, wird nix gezahlt. Ist genauso wie wenn jemand bevor das Ausscheiden ansteht einen neuen Job findet.
Problematisch wird es, wenn zwar der Arbeitnehmer unterschreiben hat, aber der Arbeitgeber noch nicht. Der Arbeitgeber unterschreibt erst den Aufhebungsvertrag wenn der Arbeitnehmer unterschrieben hat. Man bekommt als Betroffener schließlich einen Vertragsentwurf zur Unterschrift vorgelegt, auf dem sich noch keinerlei Unterschriften befinden. Wirksam wird das ganze erst mit der Unterschrift des Arbeitnehmers. Wenn der dann nicht unterschreibt, weil er weis, das der Vertragspartner tot ist, gibt es keinen Vertrag.
Also in solchen Fällen einfach etwas warten, bis das Ableben dem Arbeitgeber bekannt gegeben wird.
Das kommt drauf an - siehe beispielsweise auch die Erläuterungen und dieser zugrunde liegende Urteile auf https://www.abfindunginfo.de/abfindung-erben-wann-haben-erben-anspruch-auf-eine-abfindung
Guter Ljnk, mit dem Problem war ich auch noch nie konfrontiert. Ist aber interessant.