Frage zur Lohnsteuerbescheinigung, Abfindung nach Aufhebungsvertrag, Nettogehalt stimmt nicht, was kann ich tun?
Liebes Finanzfrage-Forum,
Ich hoffe sehr, von euch/Ihnen einen Rat zu bekommen. Vielen herzlichen Dank schon mal für das Lesen meiner Frage!
Folgendes Problem:Zum 31.12.2014 habe ich mich von meinem ehem. AG getrennt (aus betriebsbedingten Gründen, Aufhebungsvertrag nach Elternzeit). Die Abfindung wurde im Januar 2015 ausgezahlt. Nun habe ich die Lohnsteuerbescheinigung erhalten und festgestellt, dass ich ca. 5000,- EUR zu wenig ausgezahlt bekommen habe.Abfindungsbetrag brutto (in Zeile 10 eingetragen): 35.650,-Lohnsteuer (Zeile 11): 4.210,-Soli (Zeile 12): 232,-Kirchenstr. (Zeile 12): 379,-Ich gehe davon aus, dass die Fünftelregelung angewendet wurde, da die Steuern sehr niedrig sind und der Betrag in Zeile 10 eingetragen wurde. Korrekt? Außerdem hatte mir die Buchhaltung damals gesagt, dass dies automatisch gemacht werden würde.
Das Problem: im Januar 2015 habe ich nur 25.000,- EUR ausgezahlt bekommen. Wo liegt mein Denkfehler? Wenn ich die Beträge vom Brutto abziehe komme ich doch auf ca. 30.000,- EUR netto? Sonstige Abzüge wurden nicht gemacht meines Wissens. Hat jemand einen Rat? Lt. Finanzamt, die ich bereits danach gefragt habe, wäre nicht korrekt abgerechnet worden. Mein AG reagiert leider nicht auf meine 5 Nachfragen. Ich überlege nun, einen Rechtsanwalt einzuschalten, wollte aber vorher natürlich ganz sicher sein...
Ich bedanke mich nochmals sehr herzlich für Ihre Zeit und Hilfe.Freundliche GrüßeIlona S.
4 Antworten
Abfindungsbetrag brutto (in Zeile 10 eingetragen): 35.650,-
Lohnsteuer (Zeile 11): 4.210,-
Soli (Zeile 12): 232,-
Kirchenstr. (Zeile 12): 379,-
Wie kommst Du nun auf 25.000.- Euro, wenn Du mit dem Abzugsverfahren arbeitest?
Oder hast Du weitere Abzüge vergessen?
Gehe zum Arbeitsgericht und reiche eine Klage auf Auszahlung des unrechtmäßig einbehaltenen Lohns ein.
Ein Anwalt kostet Geld und das bei dieser Summe nicht unbedingt wenig.
Oh je, sorry. Ich bin schon ganz verwirrt. Ich habe versehentlich zwei Zahlen falsch angegeben: ausgezahlt wurden nur 25.000,- obwohl es doch eigentlich lt. Lohnsteuerbescheinigung 30.000,- sein müssten.
Ganz lieben Dank fürs nachrechnen und melden!
Ilona S.
Die Abrechnung stimmt ganz sicher nicht - egal wie man es dreht.
Allerdings: Wenn die Abfindung im Januar 2015 ausgezahlt wurde, wieso fällt Dir das dann jetzt erst auf? Wieso bekommst Du jetzt erst - nach über einem Jahr - die Lohnsteuerbescheinigung?
Wenn das "Nachfragen" nicht hilft, schreibe eine Abmahnung mit Fristsetzung für ordnungsgemäße Abrechnung und Auszahlung eventueller Fehlbeträge. Die Frist sollte 14 Tage sein und ausreichen. Für den Fall der Nichteinhaltung der Frist drohst Du in der Abmahnung Klage beim Arbeitsgericht an.
Gleichzeitig kannst Du schon mal zum Arbeitsgericht gehen und den Fall vorstellen, ob da terminlich noch etwas zu machen ist, wenn das wirklich schon ein Jahr her ist, denn in der Regel wird beim Ausscheiden eine Frist vereinbart, in der gegenseitige Ansprüche geltend gemacht werden können.
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