Rückzahlung Inflationsgeld nach Kündigung?
Die Arbeitsstelle ist zum 31.3.23 gekündigt worden. Es sind noch insgesamt 7,5 Tage Urlaub aus 2022 und evtl. 1-2 Tage aus 2023 übrig welche wg. langer Krankheit von Nov. 22 bis zur wirksamen Kündigung Ende März 23 nicht genommen werden konnten. Der ehemalige Arbeitgeber will diesen Urlaub jetzt nicht auszahlen sondern er möchte diesen mit dem Ende Dezember gezahlten 800 € Inflationsgeld verrechnen. Ist das rechtens? Darf er das?