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Sammlungsverkauf via ebay: Was passiert bei Einstufung als "gewerblich"?

Ich habe eine vielfältige Sammlung, die v.a. Münzen (v.a. Silber), aber auch Mineralien und Fossilien umfasst.

Ich möchte große Teile davon bei ebay verkaufen.

Es handelt sich um Gegenstände, die meist einen Wert von mehreren hundert Euro haben. Manchmal auch "nur" hundert oder selten auch mal im niedrigen vierstelligen Bereich.

Es sind großteils Gegenstände, die vor mehreren Jahren gekauft wurden, maximal vor 10 bis vor ca. 1,5 Jahren. Im Schnitt würde ich sagen vor 3-4 Jahren, keiner innerhalb des letzten Jahres (ich würde eh keine Gegenstände innerhalb der Einjahresfrist verkaufen, da es zu steuerpflichtigen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften kommen könnte).

Diese Arten von Gegenständen erfahren über die Jahre meist eine Wertsteigerung infolge von Sammlerwert. Selten gibt es auch eine Wertminderung, z.B. durch „Materialverfall“.

Ich gehe davon aus, dass ich pro Monat ungefähr 2 Gegenstände (bzw. Münzrollen) verkaufen würde. Ich schätze, dass dafür im Schnitt grob 1000 € pro Monat gezahlt werden würden.

Ich habe gelesen, dass die Grenzen zwischen privatem und gewerblichem Verkaufen „fließend“ sind. Ich weiß auch, dass nach dem neuen Plattformtransparenzgesetz ebay und andere Plattformen bei über 30 Verkäufen oder über 2000 € Volumen pro Jahr verpflichtet sind, eine Meldung an die Steuerbehörden zu machen. Dies bedeutet aber keine Steuerpflicht!

Ich würde zwar unter den 30 Verkäufen bleiben, die Grenze von 2000 € aber deutlich überschreiten. Meiner Recherche nach müsste ich die Sammlungsteile aber im privaten Rahmen steuerfrei verkaufen dürfen. Wenn bei Überschreitung der 2000 € von Seiten des Amtes „genauer hingeschaut“ werden sollte, dürfte dennoch keine gewerbliche Einstufung erfolgen (alles aus einer über sehr lange Zeit aufgebauten, wesentlich größeren Privatsammlung, große Zeiträume, nicht zu viele Verkäufe, keine „Neuware“, privater Vermögensbereich…).

Da die Grenzen aber fließend sind und evtl. zusammen mit dem neuen Plattformtransparenzgesetz auch eine andere Auslegung und Handhabung in der Praxis ins Haus stehen könnte (evtl. werden mehr Menschen, die etwas verkaufen, als „gewerblich“ eingestuft…), habe ich Fragen dazu, was die Konsequenzen wären, wenn man DOCH als gewerblich eingestuft wird.

Die Grenze von 22.000 Verkaufsvolumen pro Jahr würde ich definitiv nicht überschreiten, eine Umsatzsteuer (auch Gewerbesteuer) würde also selbst bei Einstufung als gewerblich nicht anfallen.

Wenn man rückwirkend als gewerblich eingestuft wird, müssten „Gewinne“ wohl versteuert werden müssen. Das heißt, die Gegenstände müssten rückwirkend als Privateinlage gebucht zum Teilwert werden. Da dieser bei Anschaffung vor über drei Jahren aber den gegenwärtigen Handelspreisen entspricht, würde allenfalls ein sehr kleiner Gewinn anfallen.

Gäbe es außer der nachträglichen Besteuerung irgendwelche anderen Konsequenzen?

Könnte sonst irgendetwas passieren, dass ich gerade nicht bedenke?

Gewerbe, Kleingewerbe, Steuern, Vermögen

Darf der Mitarbeiter von Rewe eine Anzeige stellen wenn ich nicht absichtlich geklaut habe?

Und zwar ich war in einem anderen Laden hab was eingekauft und hab das in die Tasche eingepackt ich hab kein Kassenbon mitgenommen und bin kurz in Rewe für 5 Minuten reingegangen wollte paar Sachen suchen und war voll im Stress. dass ich die drei Sachen das ich geholt habe von den Wert fünf Euro in die Tasche vergessen habe und nur den Eistee bezahlt und die andere Sache in die Tasche vergessen habe weil ich die ganze Zeit ein Anruf erwartet hab und zwar ich Wollte raus aber hat mich schon der Mitarbeiter erwartet und mich mit sich geholt und gesagt das ich geklaut hab danach habe ich direkt verstanden was er meint weil ich es vergessen habe die drei Sachen in meinen Tasche und hab ihn sofort erklärt das es nicht so ist ich hab es nur vergessen er meinte nein ich hab es geklaut ich meinte zu ihm er kann gerne auf die Kamera Videos sehen dass andere Leuten auch dabei waren wo ich das in die Tasche gesteckt habe und mich nicht versteckt habe das zu klauen oder so sondern ich hab es nur in die Tasche vergessen Weil ich auch nebenbei was gesucht habe und konnte das nicht die ganze Zeit in den Hand tragen. der meinte weiterhin das ich geklaut habe und die Sachen dass ich schon in die meine Tasche hatte auch geklaut wären weil ich kein Kassenbon habe der hat auch meinen Sachen von meinen Tasche behalten und hat den Zettel ausgefüllt mit meine ganzen Daten aber ich hab nicht unterschrieben weil ich mich gewehrt habe ich war ja nicht mit einverstanden dass ich geklaut habe und er hat mich bezüglich deswegen noch gesagt sind Sie einverstanden dass sie geklaut haben bestätigen Sie das ich meinte dahin nein da ich das nur vergessen habe der hat mich weiterhin beschuldigt dass ich geklaut habe und muss auf Post von denen warten und 100 € noch dazu bezahlen obwohl ich nur drei Sachen im Wert von fünf Euro in die Tasche hatte

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