Zwei hand Messer in einer waffeverbotzone?
Hallo ich würde vor knapp 1 Monat in einer waffenverbotzone mit einem zweihand Messer erwischt! Ist das jetzt eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat? Was kommt auf mich zu und was könnte im schlimmsten fall passieren?
2 Antworten
Für eine rechtssichere Antwort wäre es hilfreich zu wissen, auf welcher Rechtsgrundlage die Waffenverbotszone angeordnet wurde. Waffenverbotszonen nach dem Waffengesetz basieren auf § 42 Abs. 5 oder 6 WaffG. Ich habe aber auch schon Allgemeinverfügungen zu Waffenverbotszonen gesehen, die sich auf das Bundespolizeigesetz stützten (z. B. hier).
Ein Verstoß gegen § 42 Abs. 5 oder 6 WaffG ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu zehntausend Euro geahndet werden kann (§ 53 Abs. 1 Nr. 23 i.V.m. Abs. 2 WaffG). Bußgelder dürften sich im Regelfall im oberen zwei- bis unteren oder mittleren dreistelligen Eurobereich bewegen.
Eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 10.000€ geahndet werden kann.