Zeugenanhörung zur Fahrerfeststellung?

3 Antworten

aber keiner kann sich daran erinner mit dem Fahrzeug gefahren zu sein

Das würde ich auch so in den Fragebogen schreiben und weitere Angaben gemäß §§ 52 StPO und 55 StPO verweigern.

Bei einem einfachen StVO-Verstoß wird im Regelfall der Tatvorwurf angegeben. Insofern könnte es hier durchaus um etwas höherwertiges gehen, u. U. sogar eine Straftat (aber eigentlich nur plausibel, wenn der Absender die Polizei ist).

Solange man Deiner Mutter weder die Uhrzeit, den "Tatort" und das Vergehen mitteilt, sollte sie niemanden benennen, auch nicht sich selbst!

Und je nachdem wie die reagieren, ab zum Anwalt.

Ich denke mal nicht, dass es sich um einen Blitzer handelt, vielleicht eher um eine Anzeige eines Dritten, der z. B. bedrängt oder gefährdet wurde.

"die Polizei kann keine Auskunft geben aus Datenschutz gründen." = Wie wurde das formuliert?

Bitte um detaillierte Angaben.


Fofofocus 
Beitragsersteller
 21.01.2023, 12:23

Rückfragen zum Sachverhalt, insbesondere zum Tatvorwurf und Tatort, können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht beantwortet werden