Wie schützen sich Läden vor "Umtausch-Betrug"?
Sehr geehrte Damen und Herren,
an unserer Universität im Bereich Jura befassen wir uns für eine Hausarbeit momentan mit dem Thema "Umtausch-Betrugs-Prävention im Einzelhandel".
Wir möchten Sie um Stellungnahme bitten, wie Sie sich vor folgendem Szenario schützen:
1) Person A geht am Montag einkaufen und kauft sich Ware X.
2) A legt die Ware zuhause ab und geht am Dienstag mit dem Kassenbon erneut in den Laden.
3) A holt sich die gleiche Ware erneut vom Regal, geht zur Kasse und behauptet, er wolle sie umtauschen (dabei hat er sie gar nicht in den Laden von zuhause hinein gebracht, sondern einfach erneut aus dem Regal genommen - er tut also so, als würde sie ihm bereits gehören).
4) A legt den Kassenzettel vor und der Kassierer bezahlt ihn das Geld aus (die von ihm gekaufte Ware liegt aber zuhause).
Sicherlich ist dies durch Kameraufnahmen dann auch zu erfassen - was machen Sie aber, wenn sich die Person mit Perrücke etc. verkleidet und somit nicht identifizierbar ist?
Wie schützen sie sich hiervor? Nehmen Sie nur Ware zurück, wenn die Kunden auf unmittelbarem Weg nach Betreten des Ladens zur Kasse laufen? Hat jeder Artikel eine genaue Erfassung? Die EAN's / Strichcodes sind doch nur allgemein und können nur dem Artikel generell, aber nicht einzeln zugeordnet werden?
Besten Dank im Voraus!
3 Antworten
Das ist tatsächlich schwierig. Ich nehme an dass diese Betrugsmasche funktionieren würde. Generell bleiben 98% aller Ladendiebstähle unbemerkt.
Sich speziell vor dieser Masche schützen kann man sich als Filialleiter z.B. durch das anbringen echter Kameras, einstellen von Kaufhausdetektiven und dem Schulen der Mitarbeiter.
Ich wünsche viel Erfolg.
Ob beim Versuch oder einer Jura Arbeit.
Ich weise selbstverständlich darauf hin, dass ein gescheiterter Versuch wahrscheinlich als Betrug geahndet wird was eine Geldstrafe sowie eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren einbringen kann soweit ich weiß.
Jemand der es so nötig hat das er sogar solch Hohe Strafen in Kauf nimmt ist wahrscheinlich gerade sehr arm dran weswegen ich das nicht verurteilen mag.
Alles Gute.
Die haben doch da die Chips an der Ware. Wenn diese Ware dann an der Kasse für Umtausch vorgelegt wird, ist der Chip doch noch dran und das ganze fliegt auf.
Eine Anzeige ist die Folge, weil ja auch der Versuch strafbar ist.
Ferner können die sehen über ihr Warenwirtschaftssystem, das genau diese Ware und Größe am Vortag gekauft wurde.
Was denn für ein Chip? Ich nehme an Sie sprechen von etwas das sich im Handumdrehen und mit links entfernen lässt. Dazu sind nicht alle Waren mit einer Diebstahlsicherung bestückt. Die Wenigsten sogar. Der Strickcode der Ware ist für das Produkt. Alle Waren haben den selben Barcode.
Erläutern Sie bitte Ihre Antwort. Klingt nämlich so als ob Sie nicht wüssten wovon Sie sprechen und Ihre Hypothese hier als Antwort verkaufen möchten.
Die gestellten Fragen kommen mir im Zusammenhang mit einer Jura-Hausarbeit sehr seltsam vor... Es hört sich eher so an, als wenn jemand hier nach etwaigen Fallstricken bei der Begehung einer entsprechenden Tat sucht, um diese zu vermeiden. Mit rechtlicher Würdigung hat das ganze doch überhaupt nichts zu tun.