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Kirchensteuer zahlen (Österreich)?

Hallo,
Ich brauche etwas Hilfe was die Kirchensteuer in Österreich angeht:

Ich habe einen Brief bekommen von der katholischen Kirche (Ich bin Evangelisch seit Geburt).

Die Zahlungfrist endete am 27.2. Ich habe den Brief am 28.2 bekommen.
Im Brief steht das bei versäumter Frist die Schätzung für die Höhe der Kirchensteuer zulässig ist. Ich kann aufgrund der Öffnungszeiten erst Montag dem 6.3 Kontakt aufnehmen (persönlich oder telefonisch).

Die Probleme für mich sind jetzt aber dass das Jahreseinkommen das von der Kirche geschätzt wurde mein Einkommen um ca. 10.000€ überschreitet. Das Einkommen wurde auf ca.20.000 geschätzt aber mein Einkommen war aufgrund von Arbeitslosigkeit und Krankenstand, Reha etc. für das Jahr nur bei 10.000€. Ich war quasi nicht einmal irgendwo arbeitstätig seit fast 1.5 Jahren (Arbeitsunfähig)

Mein zweites Problem ist dass jedes Mal wenn ich mich melde um mich bei der Kirche abzumelden ich abgewimmelt werde mit ungefähr folgendem: "Wir schicken Ihnen ein Formular per Post dieses müssen Sie ausfüllen und bei der Beratungsstelle in der Stadt XXX abgeben. Die Rechnung ist aber jetzt eben eingegangen und Sie sind verpflichtet diese zu bezahlen."

Das Ding ist das ich nie etwas bekomme. Ich bekomme auch überhaupt keine Meldung oder sonstiges von der Kirche, nur jedes Jahr eine Rechnung und das wars.

Letztes Jahr hatte ich die bezahlt aber dieses Jahr bin ich einfach nicht in der Lage diese zu bezahlen aufgrund von diversen Problem würde die jetzige Rechnung dafür sorgen das ich ins Minus gehe.

Ich bin einfach etwas verloren ich fühle mich ausgenommen von der Kirche weil mir quasi nicht die Möglichkeit gegeben wird die Kirche zu verlassen und mir so die ganze Zeit immernoch die Kirchensteuer berechnet wird obwohl ich ja soweit ich weiss als Arbeitsloser überhaupt keine Kirchensteuer zahlen sollte. Korrigiert mich bitte wenn das nicht stimmt.

Soweit ich weiss habe ich jetzt quasi von einer Kirche der ich nicht angehöre, die mich nicht austreten lassen will eine Rechnung die mit über 100% auf mein Jahreseinkommen falsch geschätzt wurde die aber aufgrund dessen das der Brief zu spät angekommen ist jetzt auch rechtskräftig ist.

Im Brief steht ich kann vor Ende der Frist Einspruch erheben was die Höhe der Schätzung angeht aber sobald die Frist abgelaufen ist wird der geschätzte Betrag rechtskräftig und wenn ich nicht zahle kommt es zu einem gerichtlichen Mahnverfahren mit erheblichen Mehrkosten.

Ich freue mich auf jede Hilfe und jeden Tipp den ich im Bezug auf meine Situation und mein weiteres Vorgehen bekomme.

Kirchensteuer, Mahnung

Was bedeutet Altersentlastungsbetrag beim Steuerbescheid?

IIch bin in Deutschland beschränkt steuerpflichtig mit Mieteinnahmen für ein Haus, welches ich als Ferienhaus vermiete. Seit 2016 habe ich das Haus. Ich wohne in der Schweiz.

Heute habe ich den Bescheid erhalten für die Steuererklärungsabgabe 2021. Ich weiss nicht, ob das Finanzamt die Zahlen richtig eingetragen hat, im Anhang ist ein Bild. Für 2021 spielt es keine Rolle, es geht mir jedoch um die nachfolgenden Jahre, deshalb möchte ich die Frage beantwortet haben.

In den Jahren 2016 bis 2020 (5 Jahre) wurde meine Absetzung für Abnutzung für Gebäude linear 2 % von den Anlagekosten akzeptiert, das wären 5600 Euro. Bei der vorliegenden Festsetzung ist von den Einnahmen abgezogen "ab Altersentlastungstungsbetrag Euro 760" eingetragen. Da das Einkommen unter dem Betrag liegt, wo ich Einkommenssteuern zahlen muss, ist es für diese Festsetzung nicht wichtig, jedoch 2022 ist das Einkommen höher und es spielt eine Rolle ob 2 % von den Alagekosten oder nur 760 Euro Altersentlastungsbetrag berechnet werden. Kann man eine lineare Abnutzung nur 5 Jahre lang geltend machen oder wie kommt das Finanzamt auf Euro 760? Einnahmen waren es 16'149 von Feriengästen, die inkl. NK bezahlten und die NK betrugen 7427 = 8722 Nettoeinnnahmen (Etwas von den NK muss nicht akzeptiert worden sein, ich habe noch 100 Euro für Putzmittel, Waschmittel für Bettwäsche, Kaffee, den ich zur Verfügung stellte abgezogen) . Hat das Finanzamt die Sache richtig gemacht mit diesen 760 Euro für Abnutzung? Baujahr des Hauses 2010, kommt es auf das Alter des Hauses an? Wer kennt sich mit Steuern aus?

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Immobilien, Steuern