Schule verklagen, wenn von Klassenfahrt ausgeschlossen?

5 Antworten

Sorry - aber welches Ergebnis versprichst Du Dir davon? Die Vergangenheit lässt sich nicht zurückholen. Und geldliche Entschädigung ..... wofür, Du wurdest ausgeschlossen - und musstest keine Kosten tragen.

Welcher finanzieller Schaden ist Dir denn entstanden? 😜😁😎

In Deutschland muss nämlich ein finanzieller Schaden vorliegen, dieser muss beziffert werden, wenn man auf Schadensersatz klagen möchte!

Schadenersatz bekommst du erst, wenn du einen Schaden erleidest.

Werden Schüler bereits vor dem Beginn der Klassenfahrt ausgeschlossen, handelt es sich in der Regel um eine gerichtlich anfechtbare Ordnungsmaßnahme.

Die Klage hätte vor der Klassenfahrt eingereicht werden sollen.

Dennoch würde ich aufgrund eines groben Fehlverhalten der Schule (Urteil gebildet ohne deine Seite zu hören) Klage einreichen. Für was müsste ich noch rausfinden.


Snooopy155  11.01.2023, 10:34

Und was soll das bringen - ausser Kosten? Dem Kläger ist doch kein Schaden entstanden. Das beschäftigt nur die Gerichte und kostet viel Geld! auch darüber bei Deiner Antwort einmal nachgedacht?

senior1  11.01.2023, 16:41
@Snooopy155

Habe ich. Dem Kläger entstehen keine Kosten. Die Schule wird in Zukunft vorsichtiger mit solchen Aktionen werden. Der Kläger wird wohl irgendwas an Geld bekommen.

Snooopy155  11.01.2023, 20:26
@senior1

Du verschweigst aber die Gerichtskosten, die die Beklagte zu tragen hat und da die Beklagte eine Schule ist, wird es wieder auf den Steuerzahler hinauslaufen der dann die Zeche bezahlen muß! Oder glaubst Du wirklich, daß jemand aus seiner Privatschatulle für die Kosten aufkommt?

Welcher Schaden ist dir denn entstanden? Wenn du für die Klassenfahrt bezahlt hast, an der du nicht teilnehmen durftest, wäre das ein Thema. Aber ansonsten kann ich keinen materiellen Schaden erkennen, der dir zu ersetzen wäre. Außer Stress bringt dir eine Klage dann nichts.

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