Schule verklagen, wenn von Klassenfahrt ausgeschlossen?
Hey,
Ich habe vor einiger Zeit von meiner Schule einen Brief bekommen, dass ich von der Klassenfahrt nach Italien ausgeschlossen werden, da ich eine gefährliche Körperverletzung in der Schule begangen habe solle. Jedoch hat sich der Fall vor Gericht als Notwehr meiner Seite herausgestellt. Sollte ich die Schule verklagen, auf Schadensersatz, da ich nicht mit nach Italien durfte?
5 Antworten
Sorry - aber welches Ergebnis versprichst Du Dir davon? Die Vergangenheit lässt sich nicht zurückholen. Und geldliche Entschädigung ..... wofür, Du wurdest ausgeschlossen - und musstest keine Kosten tragen.
Welcher finanzieller Schaden ist Dir denn entstanden? 😜😁😎
In Deutschland muss nämlich ein finanzieller Schaden vorliegen, dieser muss beziffert werden, wenn man auf Schadensersatz klagen möchte!
Schadenersatz bekommst du erst, wenn du einen Schaden erleidest.
Werden Schüler bereits vor dem Beginn der Klassenfahrt ausgeschlossen, handelt es sich in der Regel um eine gerichtlich anfechtbare Ordnungsmaßnahme.
Die Klage hätte vor der Klassenfahrt eingereicht werden sollen.
Dennoch würde ich aufgrund eines groben Fehlverhalten der Schule (Urteil gebildet ohne deine Seite zu hören) Klage einreichen. Für was müsste ich noch rausfinden.
Habe ich. Dem Kläger entstehen keine Kosten. Die Schule wird in Zukunft vorsichtiger mit solchen Aktionen werden. Der Kläger wird wohl irgendwas an Geld bekommen.
Du verschweigst aber die Gerichtskosten, die die Beklagte zu tragen hat und da die Beklagte eine Schule ist, wird es wieder auf den Steuerzahler hinauslaufen der dann die Zeche bezahlen muß! Oder glaubst Du wirklich, daß jemand aus seiner Privatschatulle für die Kosten aufkommt?
Welcher Schaden ist dir denn entstanden? Wenn du für die Klassenfahrt bezahlt hast, an der du nicht teilnehmen durftest, wäre das ein Thema. Aber ansonsten kann ich keinen materiellen Schaden erkennen, der dir zu ersetzen wäre. Außer Stress bringt dir eine Klage dann nichts.
Und was soll das bringen - ausser Kosten? Dem Kläger ist doch kein Schaden entstanden. Das beschäftigt nur die Gerichte und kostet viel Geld! auch darüber bei Deiner Antwort einmal nachgedacht?