Betriebsrente bei Erwerbsminderungsrente?
Hallo,
Im Moment läuft eine Klage beim Sozialgericht wg. Erwerbsminderungsrente. Bei meinem alten Arbeitgeber hätte ich Anspruch auf Betriebsrente. Mir wurde allerdings gesagt, dass mir diese nur zusteht, wenn ich eine volle Erwerbsminderungrente zugesprochen bekomme, oder bei Teilerwerbsminderungsrente mindestens 50 Jahre bei Antragstellung war. Beantragt habe ich die aber mit 47 Jahren. Ist das denn so rechtens? Wie würde das bei Gewährung einer volle EMR aussehen, wenn ich nur die Halbe in Anspruch nehmen würde?
2 Antworten
Hallo, bei der Gewährung von Betriebsrenten ist der Arbeitgeber ziemlich frei.
Sofern die Regelungen nicht grob diskriminierend oder willkürlich sind, kann er vieles frei entscheiden.
Es sollte eine Versorgungsordnung geben, die Du bei der Personalabteilung oder beim Betriebsrat bekommen solltest. Hast Du denn bei Beantragung der EU-Rente noch dort gearbeitet ?
Viel Glück
Barmer
Nein, da war ich schon nicht mehr dort. Macht das einen Unterschied? VIELEN Dank für deine Antwort, Barmer.
Es gibt diverse Betriebsrenten mit 5 unterschiedlichen Durchführungswegen. Ohne deine Betriebsrente genauer zu kennen kann man dazu nichts sagen.
Okay, ich werde versuchen, diese zu bekommen. Vielen Dank, Muß. Murphy.
Du musst doch irgendwelche Unterlagen haben in denen die Betriebsrente geregelt ist, wie z. B. im Arbeitsvertrag oder einen Nachtrag, eine Zusage, eine Entgeltumwandlungsvereinbarung, eine Zusage des Arbeitgebers, eine Betriebsvereinbarung. Das kann auch schon Jahrzehnt her sein aber in Deinen Unterlagen müsste Du so etwas sein. Woher weißt Du denn, dass es eine gibt und wer hat Dir deine voraussichtl. Ansprüche genannt?
Wie kann ich das denn prüfen. Ich habe ja nur die Aussage von der Personalabteilung?