Erwerbsminderungsrente + Minijob (gilt die tägl. Stundenbegrenzung als Durchschnitt?)
Hallo,
ich wurde vom Arbeitsamt aus psychischen Gründen als eingeschränkt arbeitsfähig eingestuft. Ich kann wöchentlich max. 25 Stunden arbeiten. Aus diesem Grund mußte ich nun einen Rentenantrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Nach meinen Recherchen hätte ich Anspruch auf zumindest die Hälfte der EM-Rente. Nun steht aber immer, dass diese nur genehmigt wird, wenn man täglich max. 3-6 Stunden arbeiten kann. Ist dies als Durchschnitt gemeint (also max. 30 Stunden in der Woche) oder darf man tatsächlich nicht mehr als 6 Stunden arbeiten? Ich habe nämlich momentan einen 400 Euro Job bei dem ich zwar weniger als 15 Stunden in der Woche arbeite, dafür überschreite ich aber manchmal die 6 Stunden täglich (d.h. ich arbeite je nach Auftrag eins bis zwei Tage wöchentlich jeweils 4-9 Stunden). Darf ich diese Arbeitzeiten überhaupt beibehalten, wenn ich den Anspruch erhalten will? Weil, ich bin zwar durchaus fähig mal neun Stunden durchzuhalten, aber eben nicht fünf Tage in der Woche.
Grüße
Malte
3 Antworten
Dann lass es keinen wissen wie lange Du arbeitest, sonst bekommst Du die Rente auf keinem Fall. In der Regel ist es auch so, daß man die volle Rente beantragt und wenn man merkt, daß nur noch teilweise gearbeitet werden kann die teiweise Rente bekommt. Die Atteste vom Arzt sollten schon bescheinigen, daß Du keine 3 Stunden am Tag arbeiten kannst, sonst hast Du keine Chance überhaupt Rente zu bekommen. Es ist so schon schwer die Rente zu bekommen.
da wäre ich an Deiner Stelle sehr vorsichtig, denn wenn Du in der Lage bist täglich mehr als die angegebenen Stunden zu arbeiten, kann es passieren, das Dir die Rente nicht bewilligt wird. Begründung Du bist in einem Ausweichberuf fähig, Deinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
@Primus: Danke für deine Antwort! Ich bin ja auch fähig meinen Lebensunterhalt zu verdienen, wenn dies nicht mehr als 25 Stunden pro Woche benötigt. Das ist der srpingende Punkt! Meine Frage war halt, ob die 3-6 Stunden als Durchschnitt gemeint sind oder nicht. Wenn ja, dann liege ich mit den 25 Stunden ja noch darunter und hätte Anspruch auf eine anteilige erwerbsmindernde Rente. Wenn nicht, dann nicht. Dann ist das Arbeitsamt weiterhin für mich zuständig. Das kommt für mich aufs gleiche raus, ich brauche nicht "vorsichtig" sein. Ich möchte nichts frisieren o.ä. um die Ansprüche zu erhalten, ich möchte nur wissen ob ich die Ansprüche in meinem speziellen Fall geltend machen kann oder nicht.
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