Zustimmungserklärung bei Einschränkung von Gestaltungsrechten von Dt Rentenversicherung. Was mache ich?

2 Antworten

Ich weiss nicht, ob man nach abgelehntem Rehaantrag überhaupt noch die Zustimmung verweigern bzw. der Einschränkung widersprechen kann.

Mitunter ist ja das Krankengeld höher als die EM-Rente, dann wäre ein späterer Rentenantrag günstiger.

Weisst Du denn die ungefähre Höhe der EM-Rente? Diese ersten Fragen kann Dir sicher die RV beantworten und beim Ausfüllen helfen.

Ob man sich dann noch vom VdK oder Fachanwalt für Sozialrecht beraten lassen will, muss man dann entscheiden.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjcj7K7nZz-AhVpwQIHHSBuASEQFnoECCAQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.sovd-sh.de%2Faktuelles%2Fmeldung%2Fmuss-der-antrag-zur-reha-immer-in-eine-erwerbsminderungsrente-umgewandelt-werden&usg=AOvVaw3pZTeictguvXQecf7X9mzf

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwi_0q3HmZz-AhVHC-wKHZ9QDBUQFnoECAkQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.dgbrechtsschutz.de%2Frecht%2Fsozialrecht%2Frentenversicherung%2Fthemen%2Fbeitrag%2Fansicht%2Frentenversicherung%2Feinschraenkung-des-gestaltungsrecht-beim-rentenantrag%2Fdetails%2Fanzeige%2F%3Ftype%3D999%26cHash%3D28dab3939468499e41597479a2574ffa&usg=AOvVaw0m91u58bsL0pQVB0LinjmL


Monika166 
Beitragsersteller
 09.04.2023, 10:20

Hallo, vielen Dank für die Nachricht. Das hat mir schon sehr geholfen.

Auf dem Schreiben hat man mehrere Möglichkeiten.

.. die man ankreuzen kann.

Mein Mann ist 49 und bekommt sicherlich deutlich weniger Erwerbsminderungsrente als Krankengeld. Daher möchte ich das gerne hinauszögern.

Werde mich mal bei der RV beraten lassen.

Die Beratung der Rentenversicherung ist da der Ansprechpartner. Die hilft beim Ausfüllen des Formulars.

Was willst Du denn beim Anwalt? Die meisten Anwälte haben von dem Thema ohnehin keine Ahnung. Geld nehmen die trotzdem.

Da wäre eine Mitgliedschaft im VDK billiger und sinnvoller.