Erwerbsminderungsrente mit 2 Kindern ?

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Unter Hartz IV kann man nicht rutschen.

Also wenn die Einkünfte geringer sind, als der Satz, wird es zusätzliche Leistungen geben.

Leider aber verbunden mit Lauferei.

Also Wohngeldstelle, Sozialamt.


Du mußt dringend ergänzende Sozialhilfe beantragen.

Stattdessen Wohngeld und Kinderzuschlag wären auch möglich, das müßte Dir aber das Sozialamt auch ausrechnen können, ob das reichen würde oder sogar mehr wäre.


Danke an alle, die mir auf meine Frage geantwortet haben. Ich habe alles geklärt und bekomme den Rest aufgestockt vom sozial Amt. Mir ist so ne Last von den Schultern gefallen ich glaub das kann mir keiner glauben. Es ist wirklich gleichgeblieben mit dem Hartz 4 Satz. Ich wünsche schonmal allen Frohe Ostern 💟💟💟

Zuerst prüfe, ob Du mit Wohngeld mindestens so viel wie mit aufstockender Sozialhilfe hast. Hier ein sehr guter

Wohngeldrechner

http://www.geldsparen.de/wohngeld-rechner/

Und lies diese Hinweise von geldsparen.de zum Beantragen von Wohngeld:

http://www.geldsparen.de/hausratversicherung/miet-oder-lastenzuschuss.php

Im Internet kannst Du Dir einen Wohngeldantrag herunterladen. Mit dem ausgefüllten gehst Du dann zu dem für Dich zuständigen Wohngeldamt. Nimm alle Unterlagen (wenn möglich in Kopie) mit wie zum Beispiel Rentenbescheid, Mietvertrag, letzte Stromabrechnung, letzte Wasserabrechnung, die Bankauszüge der letzten drei Monate (zumindest Deine letzte Mietzahlung sollte darauf zu sehen sein), wenn Du Sparbücher hast, auch die vorzeigen ... Falls etwas fehlt, reichst Du es zügig nach.

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Zum Vergleich, wieviel aufstockende Sozialhilfe Du bekommen könntest, hier von geldsparen.de der

Sozialhilfe Rechner

http://www.geldsparen.de/sozialhilfe-rechner/

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Bei weiterem Beratungsbedarf zu diesem oder einem anderen sozialen Thema empfehle ich eine Sozialberatung. Google dazu mit sozialberatung und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls er klein ist). Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen gezeigt wie die Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO). Vereinbare einen Beratungstermin.

Falls Du aufstockende Sozialhilfe beantragst und nachprüfen lassen willst, ob der Bescheid richtig ist (so sind zum Beispiel viele Hartz IV-Bescheide falsch), kannst Du dies in einer Sozialberatungsstelle nachprüfen lassen.

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In meiner Antwort auf die Frage

Darf das Jobcenter das ALG1 von meinem Sohn (22) komplett vom ALG2 abziehen?

https://www.finanzfrage.net/frage/darf-das-jobcenter-das-alg1-von-meinem-sohn-22-komplett--vom-alg2-abziehen?foundIn=list-answers-by-user#answer-1121352

erkläre ich ausführlich den

Umgang mit Sozialbehörden

Bitte lies das sorgfältig. - Und lade Dir die dort von mir empfohlene Datei runter

legitimation eines beistands pdf

In diesen Hinweisen gilt ja nur der letzte Absatz nicht für Dich, der speziell an Hartz IV-Bezieher gerichtet ist.

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Wie schon wfwbinder schreibt: Weniger als Hartz IV geht nicht.