Wird der Erhalt von Geld einer Werkstatt für Behinderte und Erwerbsminderungsrente beim Wohngeld als Einkommen gezählt?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich frage mich ob der Erhalt von Geld einer Werkstatt für Behinderte und Erwerbsminderungsrente beim Wohngeldantrag als Einkommen gezählt werden? Da ich gelesen habe
"Als Grundsatz gilt: Alle „steuerfreien“ Einkünfte stellen kein Einkommen dar und werden somit im Zusammenhang mit der Gewährung von Wohngeld nicht berücksichtigt."
Und ich denke die Erwerbsminderungsrente und das Gehalt von 350 Euro bei der Werkstatt erfüllen diese Aussage. Da ich ja keine Steuern auf diese beiden Einkünfte zahle.
Ich habe bedenken ob mein Wohngeldantrag richtig berechnet worden ist. Würde mich freuen wenn sich jemand melden würde der sich damit auskennt. LG und schöne Weihnachtszeit!
2 Antworten
"Als Grundsatz gilt: Alle „steuerfreien“ Einkünfte stellen kein Einkommen dar und werden somit im Zusammenhang mit der Gewährung von Wohngeld nicht berücksichtigt."
Das ist "logischerweise" falsch, denn Lohnsteuer fällt erst ab einem Bruttoeinkommen von 1121,x Euro an.
ich frage mich ob der Erhalt von Geld einer Werkstatt für Behinderte und Erwerbsminderungsrente beim Wohngeldantrag als Einkommen gezählt werden?
Nächster Punkt - würden derlei Einkünfte nicht berücksichtigt, so würdest Du nach den Regularien von Wohngeld gar keinen Anspruch generieren, da man um Wohngeld beanspruchen zu können mindestens 80 des Bedarfes nach SGB II bzw. XII selbst decken muss.
Hallo, danke für die Antwort. Heißt es dass beide Einkommen als Einkünfte beim Wohngeld gezählt werden? Danke im voraus. LG