Ich erhalte volle Erwerbsminderungsrente. Darf ich Fall eine gute Freundin ca. 20 h in der Woche pflegen ohne meine Rente zu gefährden? wieviel h sind erlaubt?
3 Antworten
Das hat ja zwei Aspekte.
1. Einkommensanrechnung: Pflegegeld gilt nur dann nicht als anzurechnendes Einkommen, wenn die Pflege durch nahe Angehörige oder z.B. Lebensgefährten ausgeführt wird. Ein Minijob auf 450,- Euro - Basis ist unschädlich.
2. Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn weniger als 3 Stunden täglich/15 Stunden wöchentlich geleistet werden können.
Hallo Ute,
(betr. Wochenstunden, zuvor deinen Rentenbescheid prüfen)
Diese "Experten" Antwort dürfte in deinem Fall (kein direkter Familienangehöriger) ebenfalls zutreffend sein:
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/erwerbsminderungsrente-und-pflege.html
Hallo UteMundry,
Sie schreiben:
Ich erhalte volle Erwerbsminderungsrente. Darf ich Fall eine gute Freundin ca. 20 h in der Woche pflegen ohne meine Rente zu gefährden? wieviel h sind erlaubt?
Antwort:
Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse darauf,
daß Sie pro Arbeitstag nachweisbar unter 3 Stunden bleiben und der Jahresgesamtverdienst darf 6.300 Euro brutto nicht überschreiten!
Im Zweifelsfall lassen Sie sich von Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt verbindlich beraten, denn Sie sind grundsätzlich dazu verpflichtet, jegliche Änderung in Ihren persönlichen Verhältnissen unverzüglich bei der DRV anzuzeigen!
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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad