Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst aus Vermietung und Verpachtung ?
- Ich besitze ein Mehrfamilienhaus,welches ich selbst bewohne.Die zweite Wohnung ist vermietet und die dritte ist eine Ferienwohnung. Zählen die Einnahmen aus der vermieteten Wohnung und die Einnahmen aus der Ferienwohnung, welche im Steuerbescheid unter Vermietung und Verpachtung laufen als Hinzuverdienst bei der Erwerbsminderungsrente?
Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst
Bei der vollen EMR wird nicht nur der Nebenverdienst als Hinzuverdienst angerechnet sondern auch alle Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, wenn diese auf dem Einkommensteuerbescheid einen Gewinn von über 6300 Euro betragen.Dieser Betrag wird von der EMR abgezogen.Ich kann das nicht nachvollziehen. Wie soll jemand aus der vollen Erwerbsminderungsrente ins Berufsleben zurückfinden , wenn ein Nebenjob keinen Sinn macht , weil ihm die Rente sowieso gekürzt wird , weil er durch Mieteinnahmen dann über der Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro liegt.
1 Antwort
Hallo,
NEIN !
Einnahmen aus einer Vermietung oder Verpachtung werden im Zusammenhang mit der Hinzuverdienstgrenze bei Erwerbsminderungsrenten nicht berücksichtigt.
Ich hab dir mal fix einen Link dazu herausgesucht
Vielen Dank für die Antwort.Ich habe gedacht die Einnahmen aus einer Ferienwohnung werden angerechnet , wenn man über 6300 Euro liegt.