Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst aus Vermietung und Verpachtung ?


07.02.2020, 22:41

Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst

Bei der vollen EMR wird nicht nur der Nebenverdienst als Hinzuverdienst angerechnet sondern auch alle Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, wenn diese auf dem Einkommensteuerbescheid einen Gewinn von über 6300 Euro betragen.Dieser Betrag wird von der EMR abgezogen.Ich kann das nicht nachvollziehen. Wie soll jemand aus der vollen Erwerbsminderungsrente ins Berufsleben zurückfinden , wenn ein Nebenjob keinen Sinn macht , weil ihm die Rente sowieso gekürzt wird , weil er durch Mieteinnahmen dann über der Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro liegt.

1 Antwort

Hallo,

NEIN !

Einnahmen aus einer Vermietung oder Verpachtung werden im Zusammenhang mit der Hinzuverdienstgrenze bei Erwerbsminderungsrenten nicht berücksichtigt.

Ich hab dir mal fix einen Link dazu herausgesucht

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/volle-erwerbsminderungsrente-plus-mieteinnahmen.html


Weitblick890 
Beitragsersteller
 28.01.2020, 07:45

Vielen Dank für die Antwort.Ich habe gedacht die Einnahmen aus einer Ferienwohnung werden angerechnet , wenn man über 6300 Euro liegt.