Erwerbsminderungsrente?

2 Antworten

Lehnt der Rentenversicherer den Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente auch nach dem Widerspruch ab, bleibt Versicherten eine Klage vor dem Sozialgericht.


Helma126 
Beitragsersteller
 29.05.2023, 11:47

Werde wohl kein Widerspruch einlegen..dann bleibt mir halt die rente mit 64 plus...muss nur noch schaun was das Arbeitsamt sagt Mein Beruf kann nich nicht mehr ausüben Bin für leichte Tätigkeiten eingestuft

tellerchen  29.05.2023, 11:51
@Helma126

du könntest in den VDK eintreten ...kostet nur ein paar Euronen...und eigene Anwälte haben die da auch...

Helma126 
Beitragsersteller
 29.05.2023, 12:42
@tellerchen

Bin schon Vdk Mitglied..aber die frage ist bekomme ich dann weiter nahtlosenübergangsgeld

Nein - soweit Du auch zukünftig gesundheitsbedingt nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kannst, wird man Dich absehbar auf Bürgergeld verweisen - und das erhältst Du nur, wenn Du bedürftig bist.


Helma126 
Beitragsersteller
 29.05.2023, 09:41

Habe ein schwerbeschädigtenausweis von 70 G Könnte ab nächstes Jahr in rente gehen

wilees  29.05.2023, 15:15
@Helma126

Dann nutze ALG I so lange es möglich ist - es ist nicht Dein Problem, wenn man Dich nicht für 6 Stunden täglich vermitteln kann.

Helma126 
Beitragsersteller
 29.05.2023, 19:24
@wilees

Bekomme ich den weiter arbeitslosengeld 1 Werde morgen mal beim arbeitsamt vorsprechen Habe die Ablehnung Samstag bekommen

wilees  29.05.2023, 20:54
@Helma126

Nach Ablehnung - wenn Du nicht in den Wiederspruch gehst - wird man Dir Dein ALG I kürzen, da Du nur noch für eine Dreiviertelstelle vermittelbar bist.

Helma126 
Beitragsersteller
 29.05.2023, 09:38

Oh Bürgergeld bekomme ich nicht Stehe noch im.arbeitsverhältnis Laut der DRV Kann ich noch über 6 Std arbeiten Kann aber mein Beruf als altenpflegen nicht mehr ausüben