Hallo,

ich wurde vom Arbeitsamt aus psychischen Gründen als eingeschränkt arbeitsfähig eingestuft. Ich kann wöchentlich max. 25 Stunden arbeiten. Aus diesem Grund mußte ich nun einen Rentenantrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Nach meinen Recherchen hätte ich Anspruch auf zumindest die Hälfte der EM-Rente. Nun steht aber immer, dass diese nur genehmigt wird, wenn man täglich max. 3-6 Stunden arbeiten kann. Ist dies als Durchschnitt gemeint (also max. 30 Stunden in der Woche) oder darf man tatsächlich nicht mehr als 6 Stunden arbeiten? Ich habe nämlich momentan einen 400 Euro Job bei dem ich zwar weniger als 15 Stunden in der Woche arbeite, dafür überschreite ich aber manchmal die 6 Stunden täglich (d.h. ich arbeite je nach Auftrag eins bis zwei Tage wöchentlich jeweils 4-9 Stunden). Darf ich diese Arbeitzeiten überhaupt beibehalten, wenn ich den Anspruch erhalten will? Weil, ich bin zwar durchaus fähig mal neun Stunden durchzuhalten, aber eben nicht fünf Tage in der Woche.

Grüße

Malte