Ich bin öfters als Proband tätig und bekomme eine Aufwandsentschädigung, habe die nie beim Finanzamt angegeben - das möchte ich ändern, wie mache ich das?
2 Antworten
Aufwandsentschädigungen sind steuerfrei. Es werden ja nur Auslagen ersetzt. Wenn das auf dem Beleg steht bist Du fein raus. Verhält sich genauso wie das Zeugengeld vor Gericht. Interessant wird das nur, wenn z. B. die Erstattung für Fahrtkosten unter 30 cent liegen und keine Verpflegungspauschale gezahlt wurde. Wenn man also bei Gericht den ganzen Tag als Zeuge verbringen muss und weit anreisen muss und nur 17€ pro Std. für die Aussagezeit bekommt.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Finanzamt
Einkommenssteuererklärung abgeben.
Dein Sachverhalt ist dünn. Wir wissen nicht wovon Du lebst. Gehalt, Bafög, Selbständigkeit?
Du musst nur Deine Einnahmen erklären und Deine Kosten abziehen.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Übrigens, in der Vereinbarung mit dem Institut, bei dem Du Proband bist, unterschreibst Du, dass Du für die Versteuerung selbst zu sorgen hast.
Wenn die geprüft werden, notiert man sich auch die Namen.