Bitte um euren Input, zu Auszahlung Betriebsrente (geringfügig)?
Hallo,
ich habe bereits viele Jahre MS, war letztes Jahr zur Reha. Im August`23 wurde ich aufgefordert einen Rentenantrag zu stellen, der im Januar 2024 rückwirkend zum 01.1.23 genehmigt wurde.
Ich bin nun also EM-Rentnerin (mit 50 Jahren) und meine Rente ist unbefristet.
Früher, als ich noch leistungsfähig war und arbeiten gegangen bin, habe ich über die Firma in der ich angestellt war, eine betriebliche, zusätzliche Altersvorsorge abgeschlossen. Als unsere Niederlassung dann 2018 "verlagert" wurde, bin ich arbeitslos geworden und seitdem sind keine Zahlungen mehr geflossen.
Nun ist ja durch meine Erwerbsminderungsrente bei meiner Pensionskasse der Leistungsfall eingetreten.
Und sie fragen mich nun, ob ich den Betrag in monatlichen Raten (€ 33 brutto) oder als Einmalzahlung (ca. 9000 brutto) haben möchte.
Ich weiß nun nicht so recht was ich machen soll, vom Gefühl her tendiere ich zu der Einmalzahlung, da ich diese ja dann eventuell auch als Tagesgeld anlegen könnte.
Aber wie würde es denn bei der Einmalzahlung mit der Versteuerung aussehen?
Und was würde mir (falls ich den Betrag monatlich nehmen würde) von den € 33 brutto tatsächlich bleiben?
Der Beginn der Versicherung war im Juni 2003, eingezahlt habe ich bis August 2018.
Für euer Wissen wäre ich wirklich sehr sehr dankbar und ich danke euch ganz lieb vorab.
Herzliche Grüsse,
Annie
2 Antworten
Ja bei 9000 Brutto in 2024 must Du auf jeden Fall Steuern zahlen. Da ist die Frage, was Du absetzen kannst und ob Nachweise oberhalb 967€ für außergewöhnliche Belastungen (Brille, Zahnersatz, Fahrtkosten, Zuzahlungen) gelingen. Aber Du bekommst alles in absehbarer Zeit ausgezahlt. Krankenversicherung/Pfegeversicherung wird nicht fällig, weil die so rechnen als ob Du jeden Monat Zahlungen erhälst. Gut bei Tagesgeld bekommt man in D 3,4% in Schweden, Frankreich 3,3%, macht also ca. 360€/Jahr aus.
Bei monatlicher Zahlung 33x12=396€ fallen sicherlich keine Steuern an. Auch andere Abgaben nicht und die Frage ob Du länger als weitere 22 Jahre Erdbewohner bleibst.
google sagt bei GdB60 1440€ seit 2021. Bekommst Du so oder so. Also ist Dein Steuerfreibetrag ist entsprechend höher als der Grundfreibetrag von 11604€ pro Person durch GdB. Muss aber vorliegen in Form von Anerkennung.
Die außergewöhnlichen Belastungen bekommst Du pauschal bis 966€ angerechnet. Höher mit entsprechenden Nachweisen. Also Belege in 2024 sammeln und alles auflisten incls. Fahrtkosten usw.
Stellt sich hauptsächlich die Frage wieviel von Deiner Rente zu versteuern ist in 2024?
Hallo, hab vielen, vielen lieben Dank für Deine Antwort 🙏🙏🙏. Mein GdB liegt beim Finanzamt vor, aber ich habe ganz vergessen zu schreiben dass ich schon "Teilzeit-Rentnerin" war. Weiß nicht ob das irgendwie vielleicht relevant ist bei der Besteuerung in 2024 und zu meiner eventuellen Einmalzahlung der Pensionskasse? Im Januar 2015 wurde ich rückwirkend ab 01.05.2014 teilweise Erwerbsminderungs-Rentnerin. Mein Brutto-Rente beträgt ab diesem Jahr € 1433. Darin ist bereits die Erhöhung der Altershochrechnung enthalten die ich damals nicht bekam und welche normalerweise erst im Juli ausbezahlt werden würde.
Bin Dir sehr dankbar dass Du mir mit Rat und Tat weiterhilfst.
Eventuell kannst Du ja einschätzen mit diesen Angaben ob monatliche Zahlungen oder doch die Einmalzahlung sinnvoller bei mir wären.
Wünsche noch einen schönen Sonntag.
LG, Annie
PS Und auch als teilweise erwerbsgemindert habe ich noch bis Ende Juni 2022 (incl. 1 1/4 Jahr Arbeitslosigkeit) gearbeitet, bis es dann nicht mehr ging
Einmal Zahlung würde ich machen wollen. Auch wenn Du dann für 2024 etwas Steuern zahlen must. Die Tipps zur Steuerminderung habe ich ja genannt. Brille kaufen hilft. Du hättest ja als Ausgleich die Zinsen und Du bekommst in den Genuss der kompletten Summe. Andernfalls must Du über 20 Jahre die kleine Rente beziehen um auf gleiche Summe zu kommen ohne Zinsen. 20 Jahre Zinsen kämen dazu.
Bei 1433 Brutto Rente stellt sich die Frage vielviel davon versteuert werden muss?
Diese Summe ist entscheidend und was abgeht. KrankenPflegekasse und Pauschbeträge.
Du kannst auch die Wohnung 24 renovieren (Handwerkerleistung) Std Lohn absetzen.
@hildefeuer Vielen vielen lieben Dank für Deine wertvollen Ratschläge 👍👍👍😊
ich kann in 1,5 Jahren meinen 63 Jahre Rentenantrag stellen...
ich wurde vor 1,5 jahren auch angeschrieben, habe aber darauf nicht geantwortet.
Zufällig war damals so ein Bericht im TV... wonach bei einem Einmalbetrag Steuern und Sozialabgaben sowie noch ausstehende Krankenkassenabgaben bis zur normalen Rente ausstehen und auch abgezogen werden...
Mir wurden 80000 angeboten... aber nach allen Abzügen blieben mir gerade mal 50000 übrig... deswegen ich habs nicht gemacht...
Sie sollten sich mal informieren und durchrechnen lassen...
habe mal einen link dazu gefunden:
https://www.vonbuddenbrock.de/kapitalauszahlung-betriebsrente-welche-abgaben-fallen-an/
Dankeschön für Deine Antwort und den Link Tellerchen. Bei dem Betrag der bei Dir im Raum steht, und was dann noch übrig bleiben würde, ist eine andere Dimension wie es bei mir ist. Und ich kann gut verstehen dass Du es deshalb nicht gemacht hast.
Hallo Hilde, auch Dir vielen lieben Dank für Deine ausführliche Antwort. In dem Schreiben von der Pensionskasse steht dass wenn sie nichts als Antwort zurück erhalten, dass ich dann erneut einen Antrag stellen muss. Die aussergewöhnlichen Belastungen die Du aufgeführt hast, kann ich da auch meinen GdB von 60 anrechnen lassen?