Nahtlosigkeit aufgehoben, weil LTA Antrag im Grunde nach bewilligt wurde?

2 Antworten

Während der LTA solltest Du Geld vom Kostenträger der Maßnahme erhalten, ich vermute es ist in Deinem Fall die DRV. Dann muss das ALG I enden, da Du ja während der LTA nicht vermittebar bist. Du solltest dann aber von der DRV Übergangsgeld erhalten.


Zahnfee523 
Beitragsersteller
 20.10.2022, 08:58

Danke für deine Antwort, die LTA wurde ja noch nicht endgültig genehmigt.

Hätte ich bis zur endgültigen Genehmigung, nicht ein Anspruch auf die Nahtlosigkeits Regelung.

Du schreibst, dass sie bewilligt wurde, wenn das nicht der Fall sein sollte müsstest Du weiter Anspruch auf ALG I haben. So wie Du das schreibst hört sich das an als wäre ein Bescheid ergangen und dagegen Widerspruch eingelegt.


Zahnfee523 
Beitragsersteller
 20.10.2022, 22:16

Der LTA Antrag wurde dem Grunde nach bewilligt, muss aber noch überprüft werden.

So stand es im Bescheid der kam im Mai 2022. Ein anderer Bescheid kam noch nicht.

Widerspruch habe ich nicht eingelegt.