Gründungszuschuss als volle Erwerbsminderungsrentnerin auf Zeit?

2 Antworten

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Anspruch auf den Gründungszuschuss haben Sie nur, wenn Sie zum Stichtag mindestens 90 Tage Anspruch auf das ALG I haben oder hätten. Dieses sollten Sie prüfen. Anspruch auf das Einstiegsgeld hätten Sie ggf., falls Sie ALG II beziehen, welches aber aus ihren Daten man verneinen könnte.

Wir hatten mal einen ähnlichen Fall und ich kann mich erinnern, dass hier nicht das Arbeitsamt dafür zuständig wäre, sondern die RVA oder auch Knappschaft dafür der Ansprechpartner wäre.

Eines ist aber sicher: es gibt darauf keinen Rechtsanspruch,

viel Erfolg!


Gross700 
Beitragsersteller
 04.04.2011, 12:28

Hallo monetaer, vielen Dank für die ausführliche Antwort. In die Arbeitslosigkeit werde ich wohl nicht zuvor gehen... Das hieße, dass ich vorzeitig aus der befristeten Rente aussteigen würde... Wie hoch fallen Gründungszuschüsse eigentlich aus? Lieben Gruß Gross700

Zunächst einmal ist es sehr erfreulich das sich Deine gesundheitlichen Probleme der Vergangenheit so weit gebessert haben. Herzlichen Glückwunsch hierzu, ich habe aber bislang noch nicht gehört das ein Rentenversicherungsträger Gründungszuschüsse für einen Start in die Selbständigkeit gewährt.


Gross700 
Beitragsersteller
 04.04.2011, 12:32

Hallo billy,

vielen Dank für deine Antwort und deinen Glückwunsch!

Alles Liebe, Gross700