Wie ist es beim Mietvertrag mit der Übernahme von ungewollten Möbeln in der Mietwohnung?

Hallo,

Wir haben eine neue Wohnung gefunden. Diese enthält unteranderem einen großen Kleiderschrank im Schlafzimmer der wohl vom Vermieter selbst noch stammt als er diese Wohnung noch bewohnte. Baujahr des gesamten Mehrfamilienhauses ist 2000 etwa gleich alt wird sicher auch der Schrank sein. Geschmacklich gefällt uns dieser Schrank überhaupt nicht. Nun haben wir den Mietvertrag erhalten. Dieser enthält unter der Angabe "Zustand der Mietsache - Einrichtungsgegenstände" folgendes: 1. Der Mieter hat das Mietobjekt besichtigt. (Trifft zu) 2. Den Zustand der Wohnung, insbesondere den Renovierungszustand, dokumentiert das Wohnungsübergabeprotokoll auf welches hiermit verwiesen wird. (Erfolgt noch) 3. In den Räumen befinden sich folgende Einrichtungsgegenstände: keine. (Darauf kommt es mit an)

Laut dieses Satzes ist der Schrank nicht da, den wir nicht haben möchten. Bzw. ist die Wohnung damit als unmöbliert gekennzeichnet. Kann ich gegenüber dem Vermieter mit bezug auf den Mietvertrag verlangen das der Schrank entfernt wird? Kann ich herausfinden ob der Schrank in den Mietkosten enthalten ist. Zu den Nebenkosten scheint er laut dem Mietvertrag nicht zu zählen.

Der Vormieter hatte diesen Schrank akzeptiert aber wir können uns mit Ihm einfach geschmacklich wie praktisch nicht anfreunden.

Freundliche Grüße

Mieter, Mietrecht, Mietvertrag, vermieter
Wohnung seit 1 Jahr nicht vermietbar, wg. Wasserrohrschaden. Wer zahlt mir den Mietausfall?

In dem Forum "gutefrage.de" habe ich diese Frage gestellt. Aber vielleicht gehört sie eher hierhin:


Hallo, seit fast einem Jahr ziehen sich die Reparaturen dieses Fallrohres (vom Dach bis Keller), das im Schacht direkt an meiner kleinen Wohnung ist. Dieses Apartment ist seit ca. 1 Jahr nicht vermietet und ich wohne in einer anderen Stadt, 2 Autostunden entfernt.

Als ich vor ca. 9 Monaten zu der Wohnung fuhr, um sie vermietfertig zu machen, entdeckte ich den aufbebrochenen Schacht: ein riesiges Wandloch im Bad! Ich erfuhr, dass der Hausmeister einen Wohnungsschlüssel zu meinem Apartment hat und die Handwerker immer reinließ. Über die Reparaturmaßnahmen wurde ich nicht informiert. Über Planung und Ende der Maßnahmen sagte der Hausmeister immer nur "Tja, wir wissen nicht, wann die Handwerker weitermachen."

Jedes Mal, wenn ich zu dem Apartment fuhr, um Fotos für die Anzeige zu machen, war ich entsetzt, dass nichts voranging. Zwischenzeitlich wurde auch noch die Decke des Bades eingerissen. Das Apartment ist absolut nicht vermietbar! Seit 1 Jahr!!

Wir haben auch eine Hausverwaltung, die mir aber immer nur unpräzise antwortet, also genauso wie der Hausmeister. Ich fühle mich hilflos, weil ich nicht weiß, was ich machen kann. "Sie müssen diesen Mietausfall einfach so hinnehmen." lt. Hausverwaltung, "da es keine Versicherung fur Mietausfall gibt. Und dass die Handwerker so lange bauchen, dafür könne die Hausverwaltung nichts." Das kann doch nicht sein. Ich versteh das nicht.

1.) Könnte mir bitte jemand weiterhelfen, damit ich mal eine Orientierung bekomme. Ist das richtig, dass man als Vermieter eben einfach Pech hat, wenn die Handwerker angeblich nicht schneller arbeiten, aus welchen Gründen auch immer?

Am Dienstag ist eine Wohneigentümergemeinschafts-Versammlung und ich geh da zum 1. Mal hin.

2.) Wie kann ich mein Interesse vorbringen, dass mir der Mietausfall bezahlt wird? (von wem eigentlich?)

3.) Und habe ich ein Recht auf ausführliche Informationen, wenn es um mein Apartment geht? Kann der Hausmeister einfach ohne Rückfragen die Handwerker in die Wohnung lassen?

Vielleicht ist auch alles richtig gelaufen und ich bin irritiert.

Ich bitte um Hilfe und Anregungen und sag schon mal "Danke" im Voraus.

Eigentumswohnung, Mieter, Mietrecht, Reparatur, Sanierung, vermieter, Versicherung, wohnung, Zahlung
Warte seit einem Monat auf Termin für Austausch der Messgeräte an der Heizung - Was nun?

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich bin im März diesen Jahres in meine neue Wohnung gezogen. In der Wohnung sind noch die alten Messröhrchen an der Heizung vom letzten Jahr vom Vormieter. So kann mein Verbrauch nicht ermittelt werden, da der Verbrauch vom Vormieter im letzten Jahr schon geschätzt werden musste. Mein Verbrauch kann erst ab dem Zeitpunkt gemessen werden, wo die Messgeräte an der Heizung ausgetauscht werden. Am 12.08. rief ich deshalb bei meinem Vermieter (ein Mitarbeiter der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover) an. Dieser rief dann bei der Ablesefirma ISTA an und gab bei denen den Austausch der Messgeräte an der Heizung in Auftrag. Als ich bei der Firma ISTA eine Woche später selbst anrief, wurde mir bestätigt, dass der Vermieter den Auftrag am 12.08. wirklich mitgeteilt hat. Die Mitarbeiterin der ISTA sagte mir dann, dass noch ein Auftragnehmer gefunden werden muss, welcher den Austausch der Messgeräte vornimmt, da die ISTA selbst die Messgeräte nicht austauscht. Das klang plausibel, weshalb ich einfach abwartete, bis ein Termin vom Ableser kommt. Jetzt ist allerdings schon ein Monat vergangen und ich hatte bisher immer noch keinen Termin im Briefkasten. Ich mache mir nun Sorgen, dass die Messgeräte gar nicht mehr ausgetauscht werden, was aber wichtig ist, da sonst mein Verbrauch nicht gemessen werden könnte.

Was noch belastend dazukommt: Mein eigentlich für mich zuständiger Sachbearbeiter bei der Wohnungsgesellschaft sagt immer, ich soll einfach bei der ISTA anrufen und selbst nach einem Termin fragen. Wenn ich dann bei der ISTA anrufe, sagen die mir immer, dass ich mich an meinen Vermieter wenden soll, weil ich nicht der Kunde der ISTA bin. Heißt also: Vermieter sagt, ich soll mich bei der ISTA melden und ISTA sagt, ich soll mich beim Vermieter melden. So komme ich dann nie weiter, was mich auch belastet.

Das einzige, was ich noch machen könnte, wäre, wieder den anderen Sachbearbeiter der Wohnungsgesellschaft anzurufen, der ja schon am 12.08. weitergeholfen hat und bei der ISTA den Auftrag mitgeteilt hat. Nur was ist, wenn auch der nicht mehr bei der ISTA anrufen würde? Dann würden bei mir die Messgeräte an der Heizung nie ausgetauscht werden.

Deshalb meine Frage: Meint ihr, dass ich noch einen Termin von dem Ableser zugeschickt bekomme, welcher die Messgeräte an der Heizung austauscht? Seit dem 12.08. ist wie gesagt schon ein Monat vergangen und ich bekam bisher noch keinen Termin. Soll ich noch diesen Monat abwarten?

Danke im Voraus für Eure Hilfe =)

Haushalt, Heizkosten, Heizung, Miete, Mietrecht, Mietwohnung, Technik, vermieter

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