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Wie ist es beim Mietvertrag mit der Übernahme von ungewollten Möbeln in der Mietwohnung?

Hallo,

Wir haben eine neue Wohnung gefunden. Diese enthält unteranderem einen großen Kleiderschrank im Schlafzimmer der wohl vom Vermieter selbst noch stammt als er diese Wohnung noch bewohnte. Baujahr des gesamten Mehrfamilienhauses ist 2000 etwa gleich alt wird sicher auch der Schrank sein. Geschmacklich gefällt uns dieser Schrank überhaupt nicht. Nun haben wir den Mietvertrag erhalten. Dieser enthält unter der Angabe "Zustand der Mietsache - Einrichtungsgegenstände" folgendes: 1. Der Mieter hat das Mietobjekt besichtigt. (Trifft zu) 2. Den Zustand der Wohnung, insbesondere den Renovierungszustand, dokumentiert das Wohnungsübergabeprotokoll auf welches hiermit verwiesen wird. (Erfolgt noch) 3. In den Räumen befinden sich folgende Einrichtungsgegenstände: keine. (Darauf kommt es mit an)

Laut dieses Satzes ist der Schrank nicht da, den wir nicht haben möchten. Bzw. ist die Wohnung damit als unmöbliert gekennzeichnet. Kann ich gegenüber dem Vermieter mit bezug auf den Mietvertrag verlangen das der Schrank entfernt wird? Kann ich herausfinden ob der Schrank in den Mietkosten enthalten ist. Zu den Nebenkosten scheint er laut dem Mietvertrag nicht zu zählen.

Der Vormieter hatte diesen Schrank akzeptiert aber wir können uns mit Ihm einfach geschmacklich wie praktisch nicht anfreunden.

Freundliche Grüße

Mieter, Mietrecht, Mietvertrag, vermieter

Warte seit einem Monat auf Termin für Austausch der Messgeräte an der Heizung - Was nun?

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich bin im März diesen Jahres in meine neue Wohnung gezogen. In der Wohnung sind noch die alten Messröhrchen an der Heizung vom letzten Jahr vom Vormieter. So kann mein Verbrauch nicht ermittelt werden, da der Verbrauch vom Vormieter im letzten Jahr schon geschätzt werden musste. Mein Verbrauch kann erst ab dem Zeitpunkt gemessen werden, wo die Messgeräte an der Heizung ausgetauscht werden. Am 12.08. rief ich deshalb bei meinem Vermieter (ein Mitarbeiter der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover) an. Dieser rief dann bei der Ablesefirma ISTA an und gab bei denen den Austausch der Messgeräte an der Heizung in Auftrag. Als ich bei der Firma ISTA eine Woche später selbst anrief, wurde mir bestätigt, dass der Vermieter den Auftrag am 12.08. wirklich mitgeteilt hat. Die Mitarbeiterin der ISTA sagte mir dann, dass noch ein Auftragnehmer gefunden werden muss, welcher den Austausch der Messgeräte vornimmt, da die ISTA selbst die Messgeräte nicht austauscht. Das klang plausibel, weshalb ich einfach abwartete, bis ein Termin vom Ableser kommt. Jetzt ist allerdings schon ein Monat vergangen und ich hatte bisher immer noch keinen Termin im Briefkasten. Ich mache mir nun Sorgen, dass die Messgeräte gar nicht mehr ausgetauscht werden, was aber wichtig ist, da sonst mein Verbrauch nicht gemessen werden könnte.

Was noch belastend dazukommt: Mein eigentlich für mich zuständiger Sachbearbeiter bei der Wohnungsgesellschaft sagt immer, ich soll einfach bei der ISTA anrufen und selbst nach einem Termin fragen. Wenn ich dann bei der ISTA anrufe, sagen die mir immer, dass ich mich an meinen Vermieter wenden soll, weil ich nicht der Kunde der ISTA bin. Heißt also: Vermieter sagt, ich soll mich bei der ISTA melden und ISTA sagt, ich soll mich beim Vermieter melden. So komme ich dann nie weiter, was mich auch belastet.

Das einzige, was ich noch machen könnte, wäre, wieder den anderen Sachbearbeiter der Wohnungsgesellschaft anzurufen, der ja schon am 12.08. weitergeholfen hat und bei der ISTA den Auftrag mitgeteilt hat. Nur was ist, wenn auch der nicht mehr bei der ISTA anrufen würde? Dann würden bei mir die Messgeräte an der Heizung nie ausgetauscht werden.

Deshalb meine Frage: Meint ihr, dass ich noch einen Termin von dem Ableser zugeschickt bekomme, welcher die Messgeräte an der Heizung austauscht? Seit dem 12.08. ist wie gesagt schon ein Monat vergangen und ich bekam bisher noch keinen Termin. Soll ich noch diesen Monat abwarten?

Danke im Voraus für Eure Hilfe =)

Haushalt, Heizkosten, Heizung, Miete, Mietrecht, Mietwohnung, Technik, vermieter

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