Verhältnis von Vermieter und Mietern bei Schimmel?
Liebe Forumsmitglieder,
wir haben bei uns in der Wohnung im Wohnzimmer Schimmel gefunden. Und zwar gar nicht so wenig, so mussten wir die hintere Spanplatte eines Schrankes austauschen und auch einige Sachen, die an der Wand waren, wegschmeißen. Wir überlegen jetzt, ob wir dem Vermieter Bescheid sagen sollen, wissen jedoch nicht, wie da die rechtliche Situation ist und wollten deshalb vorher mal hier nachfragen. Denn: zum einen ist Schimmel ja immer ein Anzeichen dafür, dass man zu wenig geheizt hat/zu wenig gelüftet hat. Das wäre also unser Fehler. Auf der anderen Seite gehört das Objekt ja dem Vermieter und ich würde gerne mal wissen, ob deswegen eine Mietminderung möglich ist, bzw. die verschimmelten Geräte zum Teil vom Vermieter erstattet werden müssen? Und die dritte Frage: Muss man dem Vermieter Bescheid sagen? In unserem Standardvertrag haben wir bis jetzt noch nichts davon gefunden. Viele Grüße jörg
4 Antworten
Guck noch mal in Euren Standardmietvertrag. Normalerweise heißt es unter Instandhaltung und Instandsetzung so oder ähnlich: "Jeden in den Mieträumen entstandenen Schaden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zu dessen Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für einen durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten weiteren Schaden ist der Mieter ersatzpflichtig."
Weiteres zur sehr schwierigen Schimmelproblematik unter http://www.mieterverein-hamburg.de/schimmel.html
Ferner heißt es möglicherweise im Mietvertrag "Der Vermieter haftet nicht für Schäden an den Mietergegenständen, es sei denn, der Vermieter hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.". Wenn die letzte Bedingung im Mietvertrag fehlt, dann kann es sein, dass der Haftungsausschluss des Vermieters in Gänze unwirksam ist.
Ja, bescheid müsst ihr auf jedenfall sagen. Ob der Vermieter die Kosten tragen muss entscheidet sich erst wenn geklärt ist wodurch der Schimmel entstanden ist. ( Lüften oder Baulicher mangel )
01.- auf jeden Fall dem Vermieter Bescheid sagen , schriftlich. Gemacht werden muss ja sowieso etwas , entweder durch dich oder den Vermieter . 02.- nach der Ursache suchen , da gibt es viele . z.B. Aussenwand / Luftzirkulation / Kältebrücke usw usw Die Ursachensuche sollte ein versierter neutraler Sachbearbeiter machen , wichtig sind da zuerst die Messung des Taupunktes bei best Luftfeuchte / usw usw usw Kondenswasserbildung wie und wo usw usw
Zunächst: Der Schimmelbefall muss dem Vermieter dringend und sofort mitgeteilt werden. Einschreiben mit Rückschein !!!
Noch nicht geklärt ist die Ursache des Schimmelbefalles, das muss nicht unbedingt mit mangelhaftem Lüften zu tun haben, da gibt es viele andere Möglichkeiten, wie Feuchtigkeit in die Wand gelangen kann. Also, ein Baugutachter oder Sachverständiger sollte eingeschaltet werden, alleine schon, um die Rechtsposition gegenüber dem Vermieter zu definieren. Die Verbraucherzentralen helfen dabei. Natürlich ist das nicht für umsonst.
Und jetzt kommt das größte Missverständnis !!! Du kannst nicht so einfach die Miete mindern. Vielmehr musst du dem Vermieter unter Fristsetzung die Möglichkeit einräumen, den Schimmel zu beseitigen. Erst dann, bei Misserfolg oder Nichtstun des Vermieters, ist die Mietminderung möglich. Ansonsten lieferst du dem Vermieter einen Grund, dir zu kündigen.