Muss ich die volle Warmmiete zahlen u.heizen obwohl ich schon ausgezogen bin?!
Mein Mietvertrag für die alte Whg. begann an einem 15. des Monats. Ich habe damals mit meiner Vermieterin vereinbart das ich meine Miete immer am Ende des Mietmonats zahlen muss(dementsprechend erst am 15. des Folgemonats ).Nun kommt es dadurch dazu, dass ich im 01.12 schon in der neuen Wohnung wohne, Ende des Mietmonats(also am 15.12) aber noch eine Monatsmiete für die alte Wohnung leisten muss (ziehe also sozusagen während der 3 monatigen Kündigungsfrist aus).Kann der Vermieter von mir verlangen, dass ich für den Mietmonat 15.11-15.12 die volle Warmmiete bezahlen muss obwohl ich alles ablese u. raus bin?! Und kann er von mir verlangen das ich regelmäßig in die alte Whg fahre u.weiterhin stoßlüfte?! Und was noch viel wichtiger ist, kann er verlangen das ich heize obwohl ich die Räumlichkeiten nicht mehr benutze?!
2 Antworten
Ist natürlich interessant, dass überhaupt ein Vermieter derartig exotischen Fälligkeiten klaglos hinnimmt und dem Mieter nicht sagt, er solle dort mieten wo der Pfeffer wächst.
Was die Heizung betrifft: Beschäftige Dich mal mit der Heizkostenverordnung. Die ist im Internet veröffentlicht und was Google ist, weißt Du ja hoffentlich. Du bezahlst nach der zwingenden gesetzlichen Regelung doch nicht nur nach Verbrauch, sondern auch nach Wohnflächenanteil. Die Wohnfläche reduziert auf Null nur weil Du ausgezogen bist. Und was den Verbrauchsanteil betrifft, so hast Du unter Garantie die Heizkörper ohnehin abgestellt so dass insofern nicht mehr viel nachkommen kann.
Selbstverständlich aber bist Du bis zum letzten Tage der Mietzeit für die Wohnung verantwortlich, mußt lüften und bei Frost darauf achten, dass keine Leitungen einfrieren können.
Zunächste endet dein Mietverhältnis unabhängig vom Mietbeginn und Zahlungsvereinbarung am Ende des Monats. Das bestimmt § 573c (1) BGB nun ausdrücklich und ist nicht in dein Belieben gesteltt :-O
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573c.html
Natürlich könnte dein Vermieter - zumal bei einem Nachmieter - eine vorfristige Aufhebung des Mietvertrages billigen, andernfalls bedeutet deine Auszug oder Kündigung zum 15. jedoch Zahlung bis zum 31. :-O
Incl. aller vereinbarten Betriebs- und Nebenkosten, versteht sich.
Lüften kann er nicht verlangen., moderates Heizen bei Nachtfrost schon. Friert der DLE oder die Heizungsrohre ein, haftest du für den Schaden.
G imager761