Liebe Forumsmitglieder,

wir haben bei uns in der Wohnung im Wohnzimmer Schimmel gefunden. Und zwar gar nicht so wenig, so mussten wir die hintere Spanplatte eines Schrankes austauschen und auch einige Sachen, die an der Wand waren, wegschmeißen. Wir überlegen jetzt, ob wir dem Vermieter Bescheid sagen sollen, wissen jedoch nicht, wie da die rechtliche Situation ist und wollten deshalb vorher mal hier nachfragen. Denn: zum einen ist Schimmel ja immer ein Anzeichen dafür, dass man zu wenig geheizt hat/zu wenig gelüftet hat. Das wäre also unser Fehler. Auf der anderen Seite gehört das Objekt ja dem Vermieter und ich würde gerne mal wissen, ob deswegen eine Mietminderung möglich ist, bzw. die verschimmelten Geräte zum Teil vom Vermieter erstattet werden müssen? Und die dritte Frage: Muss man dem Vermieter Bescheid sagen? In unserem Standardvertrag haben wir bis jetzt noch nichts davon gefunden. Viele Grüße jörg