Muss ich mich an die Hausverwaltung wenden oder die Vermieter?

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Der Vertrag wurde zwischen dem Vermieter und Dir als Mieter geschlossen. Folglich ist der Vermieter die richtige Adresse, er muss Dir ja auch eine ordentliche Abrechnung erstellen.

Die Vertreterregel besagt hier nur (so wie ich das lese und einschätze), dass auch die Hausverwaltung berechtig ist im Namen des Vermieters Schreiben an die Mieter zu schicken.

Für dumm verkaufen lassen brauchst Du Dich nicht: Zuständig ist in jedem Falle Dein Vermieter. Der soll seinen Zwist mit dem Verwalter mal intern regeln.