Kann man mit dem Vermieter verhandeln, wie Kaution angelegt wird?
Ich muss meinem neuen Vermieter eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten entrichten. Soweit so gut,. Mich stört nur, dass das im Prinzio totes Kapital ist, wenn er es auf ein Sparbuch legt. Kann ich mit dem Vermieter auch darüber verhandeln, wie meine Kaution angelegt werden soll? Ist da alles möglich, oder sind Grenzen gesetzt?
3 Antworten
Das Gesetz läßt Vereinbarungen über die Art der Anlage der Mietsicherheit zu:
www.gesetze-im-internet.de/bgb/__551.html
Ich habe allerdings den Eindruck, dass Du Dir völlig falsche Vorstellungen in dieser Hinsicht machst. Kein Vermieter wird der Anlage der Kaution in Aktien oder ähnlichen Anlagen zustimmen, schon allein deswegen nicht,weil man damit Geld und somit Sicherheit verlieren kann. Kein Vermieter wird Dir zu einer langfristigen Anlage sein Einverständnis geben, denn er muß ja im Kündigungsfall die Kaution schnell auszahlen können. Wenn man dann auch noch weiß, dass Kautionen auf einem Treuhandkonto angelegt werden müssen, gibt es nur noch ganz wenige Alternativen zum Sparbuch und die bringen auch nicht mehr Rendite.
Natürlich kannst Du mit dem Vermieter verhandeln und vielleicht findet Ihr einen Kompromiss, der allerdings eine vermieterinsolvenzsichere Anlage der Kaution gewährleisten sollte. Dies ist eine Mindestgrenze. Die Wiederanlage der Zinsen in der Kautionsanlage ist eine andere Mindestgrenze. Der Vermieter will sicherlich eine Zugriffsmöglichkeit innerhalb einer dreimonatigen Kündigungsfrist und einen dauerhaften Kautionsmindestbetrag in Höhe der dreifachen Nettomonatsmiete.
Damit wäre auch § 551 Abs. 3 BGB erfüllbar: "Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit. Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen."
Verhandeln kann man immer, nur sind dem Grenzen des Machbaren und Zumutbaren gesetzt und da ist deine Position eben deutlich schwächer :-(
Der VM will eine Mietsicherheit, auf die er sofort und in vereinbarter Höhe zugreifen kann.
Das schließt zinserstragsstarke Anlagen mit Kündigungsfristen ebenso aus wie Kautionsbürgschaften, die ein Bearbeitungszeit erfordern oder Widerspruch zulassen.
Und wenn er alle Kautionen zentral bei einer Mietkautionskasse führen und verwalten lässt, wird er dir kaum eine Extrawurst braten, die einen vermeidbaren Aufwand für ihn bedeutet :-)
Fazit: Das hast du wenig Chancen und riskierst eher, dass er sich einen bequemeren Mieter auswählt statt (d)eine Wunschanlage :-)
G imager761