Darf man im Garten der Mietwohnung ein Beet anlegen?
Hallo, ich würde gerne im Garten meiner Mietwohnung im Frühling ein Beet anlegen um Salat etc anzupflanzen. Ich will nichts falsch machen dabei und deswegen meine Frage wie ich dem Mieter dies mitteilen muss? Im Vertag steht dass ich den Garten nutzen darf... ist das genug um es selber zu machen?
2 Antworten
Die wesentliche Frage ist nicht, welches Nutzungsrecht Dir als Vermieter eingeräumt wird, sondern ob die vertraglichen Nutzungsrechte Deines Mieters an Wohnung und Garten dadurch eingeschränkt werden. Hat der Mieter ein "Mitnutzungsrecht", so stellt sich die Frage, wer über die Gartengestaltung und Nutzungsarten entscheidet. Kann der Mieter beispielsweise eine Kinderschaukel dort aufstellen? Einen Sandkasten?
Falls Du das falsch geschrieben hast und eigentlich der Mieter bist, der das dem Vermieter mitteilen muss, dann bedeutet Gartennutzung (d.h. Wohnung und Garten wurden gemeinsam gemietet), daß Du die Gewalt über den Garten hast. Im Zweifelsfall ist bei Auszug der Originalzustand wieder herzustellen.
wenn du den garten vertraglich nutzen darfst, dann darfst du da auch ein beet anlegen. wenn du sicher gehen willst, würde ich den vermieter vorher nochmal darüber informieren, dass du ein beet anlegst und ihm auch erklären, welche blumen, pflanzen etc du auswählst. dann ist er über jedes detail informiert. ich hatte einen ähnlichen fall. ich durfte auch den garten nutzen, wusste aber nicht, ob der vermieter dann auch für die gartengerätschaften und gartenmöbel zahlen muss oder ich dass alles anschaffen muss. ich habe dann mit ihm verhandelt und er hat dann einen teil davon bezahlt. aber das ist dann verhandlungssache. mein vermieter war da sehr kulant . =)