Steuererklärung: digital gekaufte Musik absetzbar?

Hallo Allerseits,

Mal angenommen ich arbeite als DJ und habe ein Gewerbe, - mit "Kleinunternehmerrgelung".

Ist es mir möglich digital gekaufte Musik über die Betriebsausgaben abzusetzten?

und wenn ja, unter welcher Kategorie macht man dies am besten?

Ich selbst würde es als ein "immaterielles Wirtschaftsgut" behandeln, weiß es aber nicht wirklich...denn es gibt ja Kategorien wie:

  • "Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschließlich der Nebenkosten"
  • "sonstige Betriebsausgaben"

denn was auch noch mitbedacht werden müsste, ist das jeder digitale Musikanbieter,zumindest für 2014 unterschiedliche Mehrwertsteuer-Sätze auf den Nettopreis der digitalen Musik raufgepackt hat. Bei folgenden Anbietern habe ich 2014, folgende Mehrwertsteuer bezahlt:

  • Amazon = 15% MwSt.
  • Google Play = 23% MwSt.
  • Beatport = 15% MwSt.

Die Fragen, die in mir demzufolge entstehen, sind:

Wie bringe ich die unterschiedlich besteuerten Summen richtig unter ein Dach?

Als Beispiel:

Ich habe bei "Google Play" 158 Songs für 179,52 EUR (inkl. 23% MwSt) gekauft.

und bei "Beatport" 100 Songs für 150,00 EUR (inkl. 15% MwSt) gekauft.

-Wie gehe ich damit am besten um?

-Werden die 179,52 EUR und die 150,00 EUR zusammenaddiert und so übernommen,wovon dann am Ende 19% MwSt abgezogen werden?

-darf man die Summen wegen der unterschiedlichen Besteuerung überhaupt zusammenzählen?

-oder zieht man wie ursprünglich gekauft, von den 179,52 EUR die 23% MwSt ab und von den 150,00 EUR die 15% MwSt ?

Ich würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen,

Liebe Grüße,Marlon

Absetzen, Steuererklärung, Absetzbarkeit
Versehentlich in Steuerklasse 6 gerutscht!

Hallo, ich verstehe nur noch Bahnhof und weder mein AG noch das Finanzamt kann mir etwas hilfreiches dazu sagen....

Folgendes Problem:

Ich bin seit Jahren bei meinem Arbeitgeber als Werkstudentin beschäftigt (immer schon Steuerklasse 1). Im Sommer habe ich ein Pflichtpraktikum absolviert,dass mit ca. 200 Euro vergütet wurde .

Vor Beginn des Praktikums hat mich dir Dame im Personalbüro gefragt, ob ich bereits irgendwo anders beschäftigt bin. Dies bejahte ich und fragte, ob das steuerliche Nachteile für mich habe. Mir wurde gesagt,dass es einzig und allein um den zeitlichen Interessenkonflikt ginge, das aber steuerlich nicht relevant sei.

Nach Beendigung meines Praktikums rief mich die Personalabteilung meines AGs an und mir wurde gesagt,dass ich künftig mit Steuerklasse 6 abgerechnet werde, da jemand anderes sich als Hauptarbeitgeber gemeldet habe.

Daraufhin habe ich Rücksprache mit deym Praktikumsbetrieb und dem Finanzamt gehalten. Der Betrieb sagt, ich solle eine Erklärung schreiben, dass mein Praktikum nachträglich mit Klasse 6 abzurechnen ist, woraufhin ich jetzt nur aufgefordert wurde, Geld nachzuzahlen. Das Finanzamt sagt, mein normaler AG muss sich wieder als Hauptarbeitgeber anmelden. Dieser sagt wiederum, dass er sich nicht in der Pflicht sieht, da sich das von alleine regele,wenn der Praktikumsbetrieb mich abgemeldet hat. Nun fehlt mir bereits den zweiten Monat in Folge ein großer Teil meines Gehalts und ich würde gerne wissen, wie ich vorgehen kann, damit ich wieder in meiner richtigen Steuerklasse abgerechnet werden kann und auf welchem Wege ich mir die (fälschlich zu viel) gezahlten Steuern zurück holen kann? Ist der einzige Weg die Lohnsteuererklärung? Das würde ja ewig dauern :-/

Finanzamt, Lohnsteuer, Steuererklärung, Steuerklasse

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