Quasi-Freiberufler ohne Anmeldung?

Ich habe 2018 mit digitaler Kunstmalerei (Manga Illustrationen) insgesamt 7000 € verdient und für in- und ausländische Kunden gearbeitet (einige aus Deutschland, der Rest aus den USA), private Kunden sowie Unternehmen. Ich habe keine Freiberuflichkeit beim Finanzamt angemeldet und ich habe auch kein Gewerbe angemeldet. Meine Rechnungen habe ich ausgestellt ohne Steuernummer (ich habe auch weder eine Steuernummer, noch eine Umsatzsteuernummer). Ich habe in den Rechnungen keine Umsatzsteuer berechnet. Dabei habe ich in jeder Rechnung stets darauf hingewiesen, dass die Umsatzsteuer nicht berechnet wird wegen §19 UStG.

Neben diesen Einkünften hatte ich für 2018 keine anderen Einkünfte, sondern ich lebe ansonsten von Ersparnissen und von finanzieller Unterstützung meiner Mutter.

In diesem Jahr habe ich es genauso gemacht. Nur dass ich dazu noch einen Minijob habe der pauschal versteuert wird. Insgesamt (Minijob+Kunst) werde ich wieder ziemlich sicher unter dem Grundfreibetrag bleiben.

Ich habe für 2018 keine Steuererklärung abgegeben.

Fragen:

- War ich verpflichtet für 2018 eine Steuererklärung abzugeben?

- Werde ich für 2019 eine Steuererklärung abgeben müssen, obwohl die Gesamtheit meiner Einkünfte unter dem Grundfreibetrag bleiben?

- Habe ich das mit der Umsatzsteuer richtig gemacht? Oder hätte ich sie auf den Rechnungen berechnen müssen? Hatte ich in Wirklichkeit gar kein Recht darauf gehabt auf §19 zu verweisen ohne als Freiberufler mit Kleinunternehmer-Regel beim Finanzamt gemeldet zu sein?

- Man könnte sagen, dass ich ja vorsätzlich es unterlassen habe meine Freiberuflichkeit anzumelden. Gibt es dafür irgendwelche Konsequenzen?

Ich hatte das Ganze recherchiert bevor ich mit den Auftragsarbeiten anfing und war mir recht sicher, dass das so okay ist. Aber nun sagen mir andere Leute, dass es alles falsch ist. Ich hoffe, dass mit eurer Hilfe ein paar Fragen geklärt werden können.

Finanzamt, Freelancer, Freiberufler, Steuererklärung, Steuern

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