Hallo, hoffentlich kann mir jemand diesen Fall beantworten:
Fall: Eine Person wird als Mieter einer Wohnung nicht akzeptiert. Eine Bürgschaft der Eltern kommt nicht in Frage, da - laut Vermieter - eine Kaution gezahlt wird. Der Vermieter schlägt vor, dass die Eltern offizielle Mietvertragspartner werden und deren Kind als offizieller Wohnungsnutzer in den Mietvertrag eingetragen wird.
Frage: 1. Müssen die Eltern eine Zweitwohnsitzsteuer zahlen (HH)? 2. Müssen die Eltern dies irgendwo (z.B. Steuererklärung) angeben? 3. Sonstige Nachteile (außer natürlich, dass sie für das Aufkommen der Miete etc. schulden) der Eltern?
VIELEN DANK FÜR JEDE ANTWORT!!