Wie gebe ich ein Sabbatjahr in der Steuerklärung an?
Hallo
Ausgangslage: Ich wurde für ein Jahr unbezahlten Urlaub ab 01.09.14-31.08.15 von meinem Arbeitgeber freigestellt. Ich habe in 2014 für 8 Monate 3000 Brutto p.M. verdient und werde ab 09-15 ebenso wieder 3000 Brutto p.M. verdienen. 09/14-12/2014 habe ich in Spanien kein Einkommen bezogen. 01/15-08/15 ist noch nicht klar ob ich arbeiten werde. Ich habe für den gesamten Zeitraum des Auslandsaufenthaltes meinen Hauptwohnsitz in Dtl.
Frage : wie wirkt sich 2014 auf meine Steuerklärung aus. Kann ich mit einer höhren Rückerstattung rechnen?
Frage: wenn ich 01/15-08/15 einen Job in Spanien finde muss ich dann in Dtl. eine Steuerklärung machen? Ich war ja mehr als 6Monate in Spanien?
Frage: falls ich in Spanien bis zu 6 Monate arbeite muss ich dann auch eine Steuererklärung in Spanien machen?
Frage: Falls ich 2015 im Ausland gar nicht arbeiten werde. Muss ich dann in Dtl. eine Steuererklärung machen? Kann ich 2015 auch mit einer Rückerstattung rechnen?
Frage: welchen Bogen benötige ich zusätzlich bei der Steuerklärung für das Auslandsjahr?
Danke
2 Antworten
Frage : wie wirkt sich 2014 auf meine Steuerklärung aus. Kann ich mit einer höhren Rückerstattung rechnen?
Von der Logik her ja - aber ohne Zahlenmaterial bleibt es Kaffeesatzlesen. Das soll dich jetzt nicht ermuntern, Zahlen zu bringen. Ausrechnen kannst du das selber. Es gibt ja genügend Programme.
Es kommt auch darauf an, wovon du von 9 bis 12 2014 gelebt hast.
Frage: wenn ich 01/15-08/15 einen Job in Spanien finde muss ich dann in Dtl. eine Steuerklärung machen? Ich war ja mehr als 6Monate in Spanien?
Deine sechs Monate kannst du dir einreiben, die interessieren keinen.
Die Frage muss aber lauten: Wenn du nach 08/15 (was für eine Datumsangabe, hihi) in Deutschland Einkünfte erzielst.....
Dann ja.
Frage: falls ich in Spanien bis zu 6 Monate arbeite muss ich dann auch eine Steuererklärung in Spanien machen?
Also ich mühe mich gerade mit deren Sprache ab, besser gesagt mit katalonisch und kastellanisch gleichzeitig. Wenn ich soweit bin, dass ich spanische Steuergesetze lesen und verstehen kann, sage ich dir auf Nachfrage Bescheid.
Wenn die Spanier aber das deutsche EStG abgeschrieben haben, dann ja.
Frage: Falls ich 2015 im Ausland gar nicht arbeiten werde. Muss ich dann in Dtl. eine Steuererklärung machen?
Es kommt darauf an, ob du in dem Jahr überhaupt Einkünfte irgendwo auf der Welt erzielst. Diese muss man dann jeweils einzeln auf ihre Steuerwirkung in Deutschland hin untersuchen.
Frage: welchen Bogen benötige ich zusätzlich bei der Steuerklärung für das Auslandsjahr?
Wenn es um nichtselbständige Arbeit geht, dann Anlage N-AUS.
Fazit:
Man kann hier nicht viel sagen. Die Fragen sind zu unkonkret und beschreiben keinen Sachverhalt, sondern Annahmen und Möglichkeiten. Das Steuerecht folgt aber den verwirklichten Lebenssachverhalaten. Also brauchen wir solche, auch wenn es fiktive sind, um konkrete Aussagen treffen zu können.
Da Du Deinen Wohnsitz nicht aufgibst, bzw. auf jeden Fall einen Teil des Jahres hier hast, bist du unbeschränkt steuerpflichtig.
In 2014 24000,- verdient gibt mit ziemlicher Sicherheit eine schöne Erstattung, weil dir ja Lohnsteuer abgezogen wurde, als würden es 36-tausend im Jahr.
Wenn du in 2015 in Spanien nicht arbeitest und nur die 12.000,- Gehalt bekommst wird fast die komplette Lohnsteuer zurück kommen, weil erst ab Gehältern jenseits von ca. 11.500,- die Steuer greift. Ok das bisschen Miete kommt dazu.
Wenn du im Ausland arbeitest, hast du die dortige Steuer und in Deutschland den Progressionsvorbehalt.