Das Haus wurde im Sep. 2010 angeschafft, jetzt musste eine biologische Kleinkläranlage gebaut werden. Das Haus ist vermietet. Die 3-Jahresfrist ist um, wo die 15% Grenze von den Anschaffungskosten als Erhaltungsaufwendungen beachtet werden musste. Kann ich die Summe ca. 4.400,-€ jetzt als Werbungskosten absetzen in der ESt -Erklärung oder sind es nachträgliche Herstellungskosten? Würde mich über eine professionelle Antwort freuen.