Steuererklärung: digital gekaufte Musik absetzbar?
Hallo Allerseits,
Mal angenommen ich arbeite als DJ und habe ein Gewerbe, - mit "Kleinunternehmerrgelung".
Ist es mir möglich digital gekaufte Musik über die Betriebsausgaben abzusetzten?
und wenn ja, unter welcher Kategorie macht man dies am besten?
Ich selbst würde es als ein "immaterielles Wirtschaftsgut" behandeln, weiß es aber nicht wirklich...denn es gibt ja Kategorien wie:
- "Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschließlich der Nebenkosten"
- "sonstige Betriebsausgaben"
denn was auch noch mitbedacht werden müsste, ist das jeder digitale Musikanbieter,zumindest für 2014 unterschiedliche Mehrwertsteuer-Sätze auf den Nettopreis der digitalen Musik raufgepackt hat. Bei folgenden Anbietern habe ich 2014, folgende Mehrwertsteuer bezahlt:
- Amazon = 15% MwSt.
- Google Play = 23% MwSt.
- Beatport = 15% MwSt.
Die Fragen, die in mir demzufolge entstehen, sind:
Wie bringe ich die unterschiedlich besteuerten Summen richtig unter ein Dach?
Als Beispiel:
Ich habe bei "Google Play" 158 Songs für 179,52 EUR (inkl. 23% MwSt) gekauft.
und bei "Beatport" 100 Songs für 150,00 EUR (inkl. 15% MwSt) gekauft.
-Wie gehe ich damit am besten um?
-Werden die 179,52 EUR und die 150,00 EUR zusammenaddiert und so übernommen,wovon dann am Ende 19% MwSt abgezogen werden?
-darf man die Summen wegen der unterschiedlichen Besteuerung überhaupt zusammenzählen?
-oder zieht man wie ursprünglich gekauft, von den 179,52 EUR die 23% MwSt ab und von den 150,00 EUR die 15% MwSt ?
Ich würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen,
Liebe Grüße,Marlon
3 Antworten
Ich hatte versucht Dir in der Antwort auf die andere Frage zu erklären, dass Du zwischen den Steuerarten unterscheiden musst.
Umsatzsteuer:
Ist für Dich nicht relevant, weil Du Kleinunternehmer bist.
Ich würde Dir aber raten auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten, weil es günstiger wäre mit Umsatzsteuer zu arbeiten, denn Du könntest die ja auf Deine Preise aufschlagen, weil Du damit den Vorsteuerabzug bekommst, was für Dich bares Geld wäre.
Einkommensteuer:
Hier ist es ganz leicht.
Das Geld was Du einnimmst ist Betriebseinnahme. Das was Du ausgibst ist Betriebsausgabe (genau wie es Vulkanismus Dir schon geschrieben hat). Differenz ist Gewinn und unterliegt der Einkommensteuer.
Geräte die Du einkaufst und die ohne die Umsatzsteuer in der Rechnung mehr als 410,- Euro kosten, müssen auf die Nutzungsdauer verteilt werden. Also Equipment für 1.000,- Euro auf z. B. 5 Jahre, geben nur 200,- Euro Abschreibung pro Jahr.
Man könnte glauben, dass Du die Antworten zu bisherigen Fragen nicht gelesen hast.
Du bist umsatzsteuerlich Kleinunternehmer - also spielt es keine Rolle, wie hoch die Umsatzsteuer auf Deinen Einkäufen ist.
Du kannst keine USt abziehen oder dazurechnen oder was Dir sonst noch so einfällt.
Wenn Dich etwas 179,52€ kostet, so sind das Deine Betriebsausgaben - aus.
Warum brauchst Du überhaupt "Kategorien" bei der Zusammenstellung der Betriebsausgaben?
Du zählst die Ausgaben zusammen, Du zählst die Einnahmen zusammen.
Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn.
Wenn Dir das jetzt immer noch nicht genügt, brauchst Du dringend einen Steuerberater.
Du hast im Kommentar oben geschrieben
...und würdest dann etwas mehr Einkommensteuer zahlen...
liegt also die etwas höhere Einkommensteuer bei Umsatzsteuerpflicht(siehe Tabelle / Bildanhang) weil ich dann :
- einmal die Differenz von Vorsteuer & Umsatzsteuer (1,60 EUR) ans FA abführen muss?
- und gleichzeitig auch den Gewinn von 10,00 EUR versteuern muss?
