Hallo,
ich bin Kleinunternehmer und verdiene mein Geld ausschließlich online durch Werbung auf Websites. In meiner EÜR habe ich seither immer meine Einnahmen mit den Ausgaben für die Websites gegenübergestellt. Neben den Kosten für das Webspace habe ich auch immer die Kosten für die Domain (.de Adresse) als Ausgabe in der EÜR erfasst. Man muss jedes Jahr einen Betrag X für die Domain zahlen, da die Laufzeit immer 1 Jahr ist. Bei der Registierung der Domain zahlt man einmalig eine Registierungsgebühr. Bei der letzten Steuererklärung per Excel EÜR ging das auch so durch. Allerdings habe ich jetzt gelesen, dass Domains ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut sind. Hat das für mich als Kleinunternehmer mit der EÜR eine Auswirkung?
Quelle: hier