Frage bezüglich einer unregelmäßigen freiberuflichen Tätigkeit?

Hallo,

meine Freundin ist Studentin und war seit Anfang dieses Jahres in geringem Umfang freiberuflich (Künstlerin) tätig. Sie hat insgesamt 1300 Euro an Gewinn erzielt. Da ihr Einkommen jedoch unter dem Grundfreibetrag von 9.168 Euro (2019) liegt, sollte sie nicht (als momentan Ledige) steuerpflichtig sein.

Wir haben allerdings vor, dieses Jahr noch zu heiraten und wollen die Steuerklassen 3 (für mich) und 5 (für sie) wählen. Da ich jedoch fest angestellt bin und somit unser gemeinsames Einkommen höher als 18.336,00 € (Grundfreibetrag für Ehepaare bei gemeinsamer Veranlagung zur Einkommensteuer) betragen wird, würde ich gerne erfahren, wie wir nach dem Steuerklassenwechsel verfahren sollten. Ist es dann möglich, bei der gemensamen Steuererklärung nächstes Jahr einfach ihre freiberuflichen Tätigkeiten miteinzugeben, ohne sie vorher als Freiberufliche beim Finanzamt eintragen zu lassen? Ihr Einkommen ist sehr unregelmäßig. Sie weiß nicht mal, ob sie auch nächstes Jahr freiberufliche Aufträge kriegen wird.

Außerdem hat sie bezüglich ihrer freiberuflichen Tätigkeit eine Rechnung und einen freien Dienstvertrag ausfüllen müssen. In diesen hat sie keine Steuernummer eingeben können, weil sie keine hatte. In diesen steht jedoch der auszuzahlende Betrag, ihr Name, ihr Geburtsdatum, die Adresse und die Bankdaten drin. Auf diesen Papieren steht, dass der Auftraggeber eine Kontrollmitteilung ans Finanzamt machen wird und es sich dabei um eine selbstständige Tätigkeit handelt. Ist dies überhaupt rechtsgültig, wenn sie keine Steuernummer eingegeben hat? Wird so etwas vom Finanzamt berücksichtigt?

Ich frage, weil ich grundsätzlich keine Ahnung habe und bis jetzt nie eine Steuererklärung abgeben musste. Bitte entschuldigt mein Unwissen.

Vielen Dank.

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Wie kann man Provisionen/Gutschriften an Privatpersonen zahlen und als Betriebsausgabe in der Buchhaltung verbuchen?

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich meiner Buchhaltung. Ich habe schon vor ein paar Tagen eine Antwort erhalten, nach weiterer Recherche bin ich allerdings wieder verunsichert.

Die Situation ist folgende: Mein Partner und Ich möchten unsere Produkte gerne über Blogger und Influencer verkaufen. Dafür erhalten diese eine Gewinnbeteiligung (Provison) bzw. eine einmalige Zahlung (Honorar). Da wir mit relativ vielen Influencern arbeiten wollen und auch kein Interesse haben die steuerliche Situation jedes einzelnen zu prüfen, wollten wir die Zahlungen als Gutschrift verrechnen. Wir wollen uns also quasi eine Rechnung schreiben und sofort bezahlen.

Uns wurde die Form der Gutschrift empfohlen und gesagt, wir sollen keine Umsatzsteuer angeben, da die Influencer nicht UmSt. pflichtig sind. Nun stellt sich uns die Frage, ob wir als Grund für die nicht ausgewiesene Umsatzsteuer die Kleinunternehmerregelung angeben können. Wir wissen ja nicht, ob die Influencer ein Unternehmen angemeldet haben. Was diese ja eigentlich für eine Gutschrift müssten, da es schließlich nur bei B2B Geschäften geht oder kann man es auch bei B2C Geschäften so machen.

Oder können wir die Zahlung einfach überweisen und trotzdem als Betriebsausgabe geltend machen ? Wir wollen schließlich nicht mehr Einkommensteuer zahlen, als wir Gewinn gemacht haben.

Was wäre der einfachste Weg die Influencer zu bezahlen, ohne uns von denen einen Rechnung schreiben zu lassen und diese zu einer Gewerbeanmeldung zu drängen? Im Grunde ist es ja die steuerliche Situation von jemand anderem und nicht unsere.

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